Falls auf der Ablesekarte ein falscher Zählerstand vermerkt und dies nicht im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle ermittelt wurde, wird zunächst ein falscher Verbrauch abgerechnet.
Sobald Sie Ihrem Lieferanten jedoch den richtigen Stand mitgeteilt haben, wird dieser Wert korrigiert und vom Lieferanten an uns als zuständigen Messdienstleister übermittelt.