Der Rheinlandtarif bietet ein radikal vereinfachtes Ticketsortiment und nur noch drei übersichtliche Preisstufen. So einfach war Bus- und Bahnfahren in der Region noch nie!
Mit dem Deutschlandticket, eezy.nrw und dem Rheinlandtarif stehen Ihnen künftig drei starke Optionen zur Auswahl. Das neue Drei-Säulen-Modell bietet für jedes Fahrverhalten die richtige Lösung: Während Pendelnde und Vielfahrende vom bundesweiten Deutschlandticket profitieren, nutzen Gelegenheitskund*innen den flexiblen Luftlinientarif eezy.nrw. Der neu eingeführte Rheinlandtarif komplettiert die Struktur und sichert die regionale Mobilität.
Die Ticketalternativen im Vergleich
Die Flatrate für ganz Deutschland
- deutschlandweit im Nah- und Regionalverkehr (2. Klasse) gültig
- 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr
- Preis: 63 Euro/Monat
- Abo mit unbegrenzter Laufzeit und monatlicher Kündigungsoption
- viele Upgrade-Möglichkeiten und regionale Vorteile
- weitere Varianten (DT Job, DT Schule etc.) verfügbar
- auf Chipkarte erhältlich
* Die Regelungen zum Deutschlandticket bleiben unverändert.

Die Alternative ohne Preisstufen.
- einchecken, auschecken – Luftlinie zahlen
- grenzenlos in NRW. Mit Bestpreis-Garantie
- Check-in / Check-out per Swipe
- Aus eezy.nrw im AVV und eezy.nrw im VRS wird eezy.nrw im Rheinland
- Grundpreis: 1,66 Euro plus Arbeitspreis 0,27 Euro/km (Preise gültig ab 01. Juni 2026)
- Preisdeckel pro Fahrt: Nie teurer als ein Einzelticket (2. Klasse) in der entsprechenden Preisstufe
- 24h-Preisdeckel: Nie teurer als 27,80 Euro
- Preisdeckel pro Kalendermonat: Nie teurer als das Deutschlandticket (63 Euro)

Der neue Gemeinschaftstarif von AVV und VRS.
- ersetzt zum 1. Juni 2026 den AVV-Tarif und den VRS-Tarif (Schülertickets zum 01.08.2026)
- Der Tarif ist deutlich vereinfacht.
- weniger unterschiedliche Tickets
- nur noch drei Preisstufen
- befristet auf zwei Jahre ergänzend dazu: Die Kurzstrecke

Der Tarifraum
Das Rheinland wächst zusammen. Mit dem neuen Rheinlandtarif wird das Reisen im Aachener Verkehrsverbund (AVV) und im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) einfacher als je zuvor. Ab dem 1. Juni 2026 verschmelzen die beiden bisherigen Tarifgebiete zu einem großen, gemeinsamen Netz. Ein Ticket, zwei Regionen – für maximalen Komfort auf Ihren Wegen.

Das neue Tarifsystem
Schluss mit dem Tarifdschungel! Die bisherigen sieben Preisstufen werden auf drei übersichtliche Stufen reduziert. Das bedeutet für Sie: maximaler Durchblick und eine intuitive Ticketwahl in der gesamten Region.
Extra-Tipp: Für kurze Fahrten steht Ihnen die Kurzstrecke noch bis zum 31. Mai 2028 zur Verfügung.

Die Preisstufen
| 1 | Preisstufe 1a: innerhalb einer Stadt oder Gemeinde außer Aachen, Bonn, Köln Preisstufe 1b: innerhalb von Aachen, Bonn oder Köln |
| 2 | Preisstufe 2: Für Fahrten um Umland / in der Region |
| 3 | Preisstufe 3: Mobilität im gesamten Rheinlandnetz |
| Kurzstrecke: Die regionalen Kurzstreckenregelungen gelten weiter (bis Mitte 2028) |
Häufig gestellte Fragen zum Rheinlandtarif
- Kurzstrecke: Einstieg plus vier Haltestellen (lokale Abweichungen möglich)
im VRS → 20 Minuten ab Entwertung gültig
im AVV → linienbezogene Kurzstrecke 10 Minuten; Kurzstreckenzone 40 Minuten gültig
- Preisstufe 1a/1b:
alle Städte/Gemeinden (außer Aachen, Köln und Bonn) = 1a
Aachen, Köln und Bonn = 1b
90 Minuten ab Entwertung gültig
- Preisstufe 2: ersetzt die vorherigen Preisstufen 2 und 3
gilt ab Startkommune über Nachbarkommune in angrenzende Kommune
180 Minuten ab Entwertung gültig
- Preisstufe 3: ersetzt die vorherigen Preisstufen 4 bis 7
gültig im kompletten Rheinlandnetz
360 Minuten ab Entwertung gültig
- Es gibt nur noch drei anstatt sieben Preisstufen.
- Die Ticketpreise ändern sich, aber der Kindertarif bleibt stabil.
- Beim Monatsticket gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Einzelkauf und Abo und die Mitnahmeregelungen gilt nur noch ab 19 Uhr sowie am Wochenende ganztägig.
- Das Fahrradticket gibt es ausschließlich als 24 Stunden gültiges Ticket, 24hTicket Fahrrad.
- eezy.nrw im AVV und eezy.nrw. im VRS werden zu eezy.nrw im Rheinland. Grundpreis und Arbeitspreis ändern sich.
- Zusatztickets für die 1. Klasse gibt es nur noch als Zusatzticket zum Einzelticket oder als NRWupgrade 1. Klasse für einen Monat.
- Folgende VRS-Tickets entfallen mit dem Start des Rheinlandtarifs: WochenTicket, Formel9Ticket, Aktiv60Ticket, StarterTicket, AzubiTicket und das MonatsTicket für Azubis, 4erTicket, VRS-AnschlussTicket.
- Der neue Rheinlandtarif gilt ab 01. Juni 2026.
- Voraussichtlich ab dem 18. Mai 2026 werden nicht entwertete Tickets des Rheinlandtarifs in den Vorverkaufsstellen der Verkehrsunternehmen zum Verkauf angeboten.
- Für alle Kund*innen, die nach dem Start des Rheinlandtarifs noch nicht entwertete Tickets des AVV‑ oder VRS‑Tarifs haben, gibt es eine einfache und kundenfreundliche Übergangsregelung:
- Nicht entwertete Tickets des AVV‑ und des VRS‑Tarifs können bis zu drei Jahre nach Start des Rheinlandtarifs (bis zum 31. Mai 2029) bei dem ausgebenden Verkehrsunternehmen (Kundenvertragspartner) umgetauscht werden – entweder wird der gezahlte Betrag komplett erstattet oder gegen Zahlung (oder Erstattung) des Differenzbetrags in ein Ticket des Rheinlandtarifs umgetauscht. Bei Mehrfahrtenkarten gilt dies anteilig für nicht entwertete Fahrten.
- Weiterhin werden bis zum 31. August 2026 Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs als Fahrausweis akzeptiert, wenn sie zum Zeitpunkt des Fahrtantritts gültig sind. Hier gilt es zu beachten, dass bei den Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs die Preisstufensystematik und Geltungslogik des jeweiligen AVV-Tarifs bzw. VRS-Tarifs weiter Anwendung findet und ausdrücklich nicht die Preisstufensystematik des Rheinlandtarifs.
- Kinder unter 6 Jahren und Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, werden unentgeltlich befördert. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren fahren zum günstigen Kindertarif.
- Die Regelungen zur Fahrradmitnahme bleiben unverändert.
- Hunde werden angeleint unentgeltlich befördert.
- Die Regelungen zur Beförderung schwerbehinderter Menschen bleiben bestehen.
- Die Regelungen zu den Sozialtickets bleiben wie bislang bei AVV und VRS bestehen.
- Die Gültigkeiten des Deutschlandtickets bleiben bestehen.
- Die Kündigungsmodalitäten für Abos bleiben bestehen.
- AVV und VRS bleiben als Verbünde weiterhin bestehen.