In diesem Paket enthalten: die seit 2021 geltende CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr, womit der Ausstoß von Treibhausgasen einen Preis bekommen hat.
Durch die Einführung des CO2-Preises, auch CO2-Abgabe, CO2-Steuer oder CO2-Bepreisung genannt, verteuert sich Erdgas für die Endverbraucher*innen.
Wir als Stadtwerke Brühl berechnen Ihnen die CO2-Abgabe und geben sie unmittelbar an den Staat weiter.
Die CO₂-Steuer
und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Das BEHG ist ab 2021 die gesetzliche Grundlage für eine Einführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS). Dieses Gesetz ermöglicht den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Alle CO2-Emissionen, die durch den Verkauf von Brennstoffen, insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und Kohle (ab 2023) entstehen, werden in den nEHS einbezogen.
Unternehmen oder Personen, die mit Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas oder Erdgas heizen oder Auto fahren, müssen nicht selbst am nEHS teilnehmen. Das müssen nur die sogenannten Inverkehrbringer der Brennstoffe, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet sind, Energiesteuer zu zahlen.
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startete mit festgesetzten CO₂-Preisen, die stetig stiegen. Als Erdgaslieferant müssen wir für jede durch die Verbrennung verursachte Tonne CO₂ ein gesetzliches Zertifikat erwerben. Diese Kosten fließen in die Preiskalkulation ein.
- 2026 und 2027: Seit 2026 werden die Zertifikate an der Energiebörse versteigert. Der Gesetzgeber hat dafür für 2026 und auch für das Jahr 2027 einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ in der Versteigerungsphase bzw. bis zu 75 Euro in der Festpreis und Nachkaufphase festgeschrieben. Für Sie als Erdgas-Verbraucher bedeutet dies einen Netto-Aufschlag von ca. 1,2 bis 1,3 Cent pro Kilowattstunde (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %).
- Ab 2028: Ab dem 1. Januar 2028 wird das nationale System vollständig in den neuen europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) überführt. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine nationalen Festpreise oder festen Korridore mehr. Die Preise bilden sich frei durch Angebot und Nachfrage am Markt. Um extreme Preissprünge abzufedern, sieht die europäische Gesetzgebung jedoch vorübergehend stabilisierende Marktmechanismen vor.
Alle Energieversorger sind verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, der durch die Verwendung seitens der Verbraucher*innen verursacht wird, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Die Kosten für diese Zertifikate werden in der Preisgestaltung bei Erdgasprodukten berücksichtigt und somit verursachungsgerecht von den Erdgasverbraucher*innen getragen. Pro Kilowattstunde Erdgas ergibt sich für das Jahr 2021 ein Wert von 0,455 Cent/kWh zuzüglich Mehrwertsteuer. Bis zum Jahr 2025 wird dieser Beitrag stetig steigen.
Ja, alle Erdgasverbraucher*innen müssen ab dem Jahr 2021 für die entstehenden CO2-Emissionen zahlen. Je Kilowattstunde (kWh) Erdgas entstehen etwa 180g CO2. Umgerechnet auf einen Preis von 25 Euro je Tonne CO2 ergeben sich somit Kosten in Höhe von 0,455 Cent/kWh. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr 2021 ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von 91 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren weiter steigen.
Sie können diesen Betrag, der aufgrund Ihres CO2-Ausstoßes entsteht, senken. Denn dieser ist abhängig von Ihrem Verbrauch: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto weniger Kosten entstehen.
Ja, alle Erdgaslieferanten sind dazu verpflichtet. Für den Treibhausgas-Ausstoß, der durch die Nutzung von Erdgas verursacht wird, müssen Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten erworben werden. Alle Erdgaskund*innen sind daher vom CO2-Preis betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter sie sind und welchen Tarif sie haben. Dies gilt auch für klimaneutrales Erdgas.
Der zusätzlich eingenommene Betrag, bleibt nicht bei den Erdgaslieferanten, sondern fließt unmittelbar an die Bundesregierung. Mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung will die Bundesregierung in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – reinvestieren oder an die Bürger*innen in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie Fördermaßnahmen zurückgeben. Merkbar wird dies bereits ab dem Jahr 2021: beispielsweise durch die Deckelung der EEG-Umlage für Stromlieferungen.
Gas weist bei der Verbrennung einen geringeren CO2-Ausstoß pro Kilowattstunde auf als Heizöl, weshalb die gesetzliche CO2-Abgabe hierbei niedriger ausfällt. Darüber hinaus ist eine Kombination Ihrer Gasheizung mit Solarenergie möglich, um die CO2-Bilanz weiter zu verbessern. Eine Umstellung auf einen anderen Energieträger, wie zum Beispiel Holzpellets oder Strom bei Wärmepumpen, kann zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen führen. Neben höheren Investitionskosten sind dafür häufig größere bauliche Veränderungen erforderlich, wie zum Beispiel der Einbau einer Fußbodenheizung bei Wärmepumpen oder einem Lager für die Holzpellets.
Egal für welche Heizung sich Hausbesitzer*innen entscheiden: Wichtig ist eine gut eingestellte Heizung, mit der Sie effizient heizen.
Wir haben für Sie ein paar Tipps zusammengestellt, wie Sie Ihren Erdgasverbrauch reduzieren können und somit Energiekosten sparen können:
Wärmeverluste müssen nicht sein
Wenn Rollläden und Vorhänge nachts geschlossen sind, verringert dies die Wärmeverluste durch die Fenster. Gedämmte Heizkörpernischen sparen bis zu 4 Prozent Heizkosten.
Wärme dort, wo sie gebraucht wird
Verkleidungen vor Heizkörpern verhindern, dass sich die Wärme im Raum ausbreiten kann. Auch lange Vorhänge, ungünstig platzierte Möbel sowie am Heizkörper trocknende Handtücher können bis zu 20 Prozent Wärme schlucken.
Richtiges Heizen spart Bares
Manche mögen’s heiß und wundern sich später über hohe Heizkosten: Eine um 1 °C niedrigere Raumtemperatur spart rund 6 Prozent Heizkosten.
Die Wohnung, nicht den Keller heizen
Ist die Heizung außerhalb des Wohnbereichs oder in ungenutzten Räumen, etwa dem Heizungskeller, müssen Heizkessel, Warmwasserbereiter sowie Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt sein. Schließlich soll nur die Wohnung und nicht der Keller warm werden. Rohre können Sie kostengünstig selbst dämmen.
Heizung regelmäßig warten lassen
Lassen Sie die Heizung regelmäßig warten! Ist diese in einem guten Zustand, spart das bis zu 4 Prozent Energiekosten. Regelmäßige Wartung erhöht gleichzeitig die Betriebssicherheit. Auch eine Reinigung der Heizkörper zu Beginn der Heizsaison spart bares Geld.
Moderne Heizungsregelung senkt Kosten
Nachts genügt in den Wohnräumen eine Raumtemperatur von 16 °C bis 18 °C, das spart leicht 20 bis 30 Prozent Energie. Nutzen Sie die „Nachtabsenkung“ Ihrer Heizungsregelung auch während des Winterurlaubs oder wenn die Wohnung längere Zeit unbewohnt ist.
Moderne Heizungstechnik zahlt sich aus
Ein moderner Niedertemperatur- oder Brennwertkessel kommt mit bis zu 40 Prozent weniger Energie aus. Wer dabei auf Erdgas setzt, trägt auch zur Umweltentlastung bei, da Erdgas-Heizkessel in der Regel schadstoffärmer arbeiten.
Das Geld nicht verheizen
Frischluft ist das Nonplusultra für ein gesundes Raumklima. Gekippte Fenster sorgen aber kaum für frische Luft, sondern bloß für hohe Heizkosten. Ein ständig gekipptes Fenster kann Energiekosten von etwa 200 Euro pro Jahr verursachen.
Richtiges Lüften leicht gemacht
Lüften Sie in der Heizperiode vier Mal täglich für etwa 5 Minuten per Stoßlüftung, das heißt bei ganz geöffneten Fenstern. Nach dem Duschen und Kochen zusätzlich kurz lüften. Während des Lüftens die Thermostatventile an den Heizkörpern abdrehen.
Als moderner Energieversorger beliefern wir Sie nicht nur zuverlässig mit Energie, sondern helfen Ihnen mit verschiedenen Leistungen weiter: Mit unserem Energieberater, Herrn Joachim Fesser, können Sie besprechen, wie Sie Ihren Erdgasverbrauch minimieren oder ob eine Heizungsmodernisierung hilft. Um auch langfristig Kosten zu sparen.
- Zum 1. Januar 2023 ist das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten, das die CO₂-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern regelt.
- Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.
- Der Umlagenrechner ermöglicht sowohl Mietern als auch Vermietern eine einfache Berechnung der zu erwartenden CO₂-Kosten.