Abschlagszahlungen (4)
Nach Erstellung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ermitteln wir auf der Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs und der aktuellen Energiepreise die Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlung. Auf Seite 1 der Jahresverbrauchsabrechnung sind die Fälligkeitstermine sowie die neuen Abschläge für das kommende Jahr vermerkt.
Um die Höhe der Abschlagsbeiträge zu ermitteln, dienen die uns vorliegenden Daten und / oder Angaben
- zur Anzahl der Personen
- zu Geräten mit eventuell hohem Stromverbrauch (Durchlauferhitzer, Aquarien, Wasserbetten etc.)
als Anhaltspunkt. Gleichzeitig stellen sie Erfahrungswerte dar. Sehr gerne können Sie nach 3-4 Monaten eine Zwischenablesung vornehmen, um die Richtigkeit des Abschlagsbeitrags bei uns kostenlos überprüfen zu lassen.
Die Abschläge sind jeweils zum 15. eines Monats beginnend ab dem 15. Februar fällig.
Um eine überraschende Nachzahlung bei der nächsten Jahresrechnung entgegenzuwirken, haben unsere Kund*innen die Möglichkeit, Ihren monatlichen Teilbetrag anpassen zu lassen.
Wichtig: Eine Senkung der Abschlagsbeträge ist nur unter Angabe aktueller Zählerstände möglich, um den bisher angefallenen Verbrauch zu prüfen.
Unser Tipp: Nutzen Sie einfach und bequem Ihren persönlichen Account in unserem Kundenportal zur Anpassung Ihrer Abschläge.
Brennstoffemissionshandelsgesetz (10)
Das BEHG ist ab 2021 die gesetzliche Grundlage für eine Einführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS). Dieses Gesetz ermöglicht den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Alle CO2-Emissionen, die durch den Verkauf von Brennstoffen, insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und Kohle (ab 2023) entstehen, werden in den nEHS einbezogen.
Unternehmen oder Personen, die mit Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas oder Erdgas heizen oder Auto fahren, müssen nicht selbst am nEHS teilnehmen. Das müssen nur die sogenannten Inverkehrbringer der Brennstoffe, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet sind, Energiesteuer zu zahlen.
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) ist 2021 mit einem Festpreissystem gestartet, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Als Erdgaslieferant benötigen wir für jede Tonne CO2, das durch uns verkauftes Erdgas verursacht wird, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Dabei steigt der Preis pro Tonne CO2 Jahr für Jahr. Als Energielieferant kaufen wir die Zertifikate zu folgenden Preisen ein:
- 2021: 25 Euro pro Tonne CO2
Das entspricht netto etwa 6 Cent pro Liter Superbenzin, etwa 7 Cent pro Liter Diesel, etwa 7 Cent pro Liter Heizöl und 0,455 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent.
- 2022: 30 Euro pro Tonne CO2
- 2023: 35 Euro pro Tonne CO2
- 2024: 45 Euro pro Tonne CO2
- 2025: 55 Euro pro Tonne CO2
Alle Energieversorger sind verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, der durch die Verwendung seitens der Verbraucher*innen verursacht wird, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Die Kosten für diese Zertifikate werden in der Preisgestaltung bei Erdgasprodukten berücksichtigt und somit verursachungsgerecht von den Erdgasverbraucher*innen getragen. Pro Kilowattstunde Erdgas ergibt sich für das Jahr 2021 ein Wert von 0,455 Cent/kWh zuzüglich Mehrwertsteuer. Bis zum Jahr 2025 wird dieser Beitrag stetig steigen.
Ja, alle Erdgasverbraucher*innen müssen ab dem Jahr 2021 für die entstehenden CO2-Emissionen zahlen. Je Kilowattstunde (kWh) Erdgas entstehen etwa 180g CO2. Umgerechnet auf einen Preis von 25 Euro je Tonne CO2 ergeben sich somit Kosten in Höhe von 0,455 Cent/kWh. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr 2021 ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von 91 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren weiter steigen.
Sie können diesen Betrag, der aufgrund Ihres CO2-Ausstoßes entsteht, senken. Denn dieser ist abhängig von Ihrem Verbrauch: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto weniger Kosten entstehen.
Ja, alle Erdgaslieferanten sind dazu verpflichtet. Für den Treibhausgas-Ausstoß, der durch die Nutzung von Erdgas verursacht wird, müssen Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten erworben werden. Alle Erdgaskund*innen sind daher vom CO2-Preis betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter sie sind und welchen Tarif sie haben. Dies gilt auch für klimaneutrales Erdgas.
Der zusätzlich eingenommene Betrag, bleibt nicht bei den Erdgaslieferanten, sondern fließt unmittelbar an die Bundesregierung. Mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung will die Bundesregierung in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – reinvestieren oder an die Bürger*innen in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie Fördermaßnahmen zurückgeben. Merkbar wird dies bereits ab dem Jahr 2021: beispielsweise durch die Deckelung der EEG-Umlage für Stromlieferungen.
Mit Erdgas heizen Sie bereits deutlich klimafreundlicher als mit einer Ölheizung, wodurch auch der CO2-Preis je kWh geringer ist. Darüber hinaus ist eine Kombination Ihrer Erdgasheizung mit Solarenergie möglich, um die CO2-Bilanz weiter zu verbessern. Eine Umstellung auf einen anderen Energieträger, wie zum Beispiel Holzpellets oder Strom bei Wärmepumpen, kann zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen führen. Neben höheren Investitionskosten sind dafür häufig größere bauliche Veränderungen erforderlich, wie zum Beispiel der Einbau einer Fußbodenheizung bei Wärmepumpen oder einem Lager für die Holzpellets.
Egal für welche Heizung sich Hausbesitzer*innen entscheiden: Wichtig ist eine gut eingestellte Heizung, mit der Sie effizient und umweltschonend heizen.
Wir haben für Sie ein paar Tipps zusammengestellt, wie Sie Ihren Erdgasverbrauch reduzieren können und somit Energiekosten und CO2-Kosten sparen können:
Wärmeverluste müssen nicht sein
Wenn Rollläden und Vorhänge nachts geschlossen sind, verringert dies die Wärmeverluste durch die Fenster. Gedämmte Heizkörpernischen sparen bis zu 4 Prozent Heizkosten.
Wärme dort, wo sie gebraucht wird
Verkleidungen vor Heizkörpern verhindern, dass sich die Wärme im Raum ausbreiten kann. Auch lange Vorhänge, ungünstig platzierte Möbel sowie am Heizkörper trocknende Handtücher können bis zu 20 Prozent Wärme schlucken.
Richtiges Heizen spart Bares
Manche mögen’s heiß und wundern sich später über hohe Heizkosten: Eine um 1 °C niedrigere Raumtemperatur spart rund 6 Prozent Heizkosten.
Die Wohnung, nicht den Keller heizen
Ist die Heizung außerhalb des Wohnbereichs oder in ungenutzten Räumen, etwa dem Heizungskeller, müssen Heizkessel, Warmwasserbereiter sowie Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt sein. Schließlich soll nur die Wohnung und nicht der Keller warm werden. Rohre können Sie kostengünstig selbst dämmen.
Heizung regelmäßig warten lassen
Lassen Sie die Heizung regelmäßig warten! Ist diese in einem guten Zustand, spart das bis zu 4 Prozent Energiekosten. Regelmäßige Wartung erhöht gleichzeitig die Betriebssicherheit. Auch eine Reinigung der Heizkörper zu Beginn der Heizsaison spart bares Geld.
Moderne Heizungsregelung senkt Kosten
Nachts genügt in den Wohnräumen eine Raumtemperatur von 16 °C bis 18 °C, das spart leicht 20 bis 30 Prozent Energie. Nutzen Sie die „Nachtabsenkung“ Ihrer Heizungsregelung auch während des Winterurlaubs oder wenn die Wohnung längere Zeit unbewohnt ist.
Moderne Heizungstechnik zahlt sich aus
Ein moderner Niedertemperatur- oder Brennwertkessel kommt mit bis zu 40 Prozent weniger Energie aus. Wer dabei auf Erdgas setzt, trägt auch zur Umweltentlastung bei, da Erdgas-Heizkessel in der Regel schadstoffärmer arbeiten.
Das Geld nicht verheizen
Frischluft ist das Nonplusultra für ein gesundes Raumklima. Gekippte Fenster sorgen aber kaum für frische Luft, sondern bloß für hohe Heizkosten. Ein ständig gekipptes Fenster kann Energiekosten von etwa 200 Euro pro Jahr verursachen.
Richtiges Lüften leicht gemacht
Lüften Sie in der Heizperiode vier Mal täglich für etwa 5 Minuten per Stoßlüftung, das heißt bei ganz geöffneten Fenstern. Nach dem Duschen und Kochen zusätzlich kurz lüften. Während des Lüftens die Thermostatventile an den Heizkörpern abdrehen.
Als moderner Energieversorger beliefern wir Sie nicht nur zuverlässig mit Energie, sondern helfen Ihnen mit verschiedenen Leistungen weiter: Mit unserem Energieberater, Herrn Joachim Fesser, können Sie besprechen, wie Sie Ihren Erdgasverbrauch minimieren oder ob eine Heizungsmodernisierung hilft. Um auch langfristig Kosten zu sparen.
- Zum 1. Januar 2023 ist das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten, das die CO₂-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern regelt.
- Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.
- Der Umlagenrechner ermöglicht sowohl Mietern als auch Vermietern eine einfache Berechnung der zu erwartenden CO₂-Kosten.
E-Carsharing – Abrechnung (3)
Grundsätzlich können SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt werden.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel automatisch nach Abschluss der Buchung. Bei einer SEPA-Lastschrift kann der Einzug einige Tage in Anspruch nehmen, während er bei der Kreditkarte sofort eingezogen wird. Anschließend erhalten Nutzer*innen eine Buchungszusammenfassung per E-Mail.
Für fehlgeschlagene Zahlungen entsteht grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 7,50 € beim Zahlungsdienstleister.
E-Carsharing – Anmeldung (8)
MOQO ist eine Plattform, auf der unterschiedliche Anbieter ihre Fahrzeuge an definierte Nutzergruppen zur Verfügung stellen können. Fahrer*innen registrieren sich also über die Plattform direkt bei einem Anbieter. Die direkte Geschäftsbeziehung besteht dann zwischen Fahrer*in und Stadtwerke Brühl.
Fahrer*innen haben verschiedene Möglichkeiten, sich für unser Sharing-Angebot zu registrieren:
- Über unsere Internetseite www.bruehlmobil.de
- Sie werden auf Anfrage per E-Mail direkt von uns eingeladen
- Direkt in der MOQO-App, verfügbar sowohl im Google Play Store als auch im App Store. (Hinweis: Alle öffentlichen Angebote werden dort angezeigt)
- Sie kommen zu uns ins Kundencenter am Janshof 19 in Brühl und wir helfen Ihnen bei der Anmeldung
Sie können sich kostenlos registrieren.
Eine monatliche Grundgebühr wird nicht erhoben.
Grundsätzlich muss für die Anmeldung ein Führerschein der Klasse B vorhanden sein. Außerdem muss eine valide Zahlungsmethode hinterlegt werden. Das Mindestalter für die Anmeldung beträgt 18 Jahre.
Persönliche Führerscheinvalidierung
Die Führerscheinvalidierung kann manuell vor Ort in unserem Kundencenter am Janshof 19 in Brühl erfolgen. Nach erfolgreicher Validierung wird die Überprüfung alle sechs Monate wiederholt.
Führerscheinvalidierung per App
- Starten Sie die MOQO APP
- Über die Menütaste (oben links) wechseln Sie in das Menü „Mein Profil“
- In dem Punkt „Führerschein“ tippen Sie auf „Jetzt Führerschein validieren“
- Online-Überprüfung starten
- Vorderseite Führerschein aufnehmen oder aus Ihrer Mediathek hochladen
- Rückseite Führerschein aufnehmen oder aus Ihrer Mediathek hochladen
- Selfie (Foto von sich selbst) mit Führerschein in der Hand aufnehmen oder aus Ihrer Mediathek hochladen. Bitte achten Sie dabei auf gute Lichtverhältnisse und darauf, dass der Führerschein gut zu sehen ist.
- Dokumente senden
In der Regel werden die eingereichten Dokumente innerhalb von 24 Stunden geprüft und freigegeben. Sollte etwas unstimmig sein, werden Sie von uns benachrichtigt.
Die Daten erlauben die eindeutige Identifizierung eines Fahrers oder einer Fahrerin. Sie werden sowohl aus Sicherheitsgründen als auch aus Versicherungsgründen benötigt. MOQO und die Stadtwerke Brühl stellen sicher, dass sämtliche personenbezogenen Daten im Sinne der europäischen DSGVO verarbeitet, gespeichert und gelöscht werden.
Damit die App das Fahrzeug auch ohne Internetverbindung ansteuern kann, benötigt sie Bluetooth. So können Fahrzeug, App und Plattform miteinander kommunizieren.
Die Stadtwerke Brühl bauen sukzessiv ein E-Carsharing-Angebot auf, bei denen sich Nutzer*innen über die MOQO-App registrieren können. Dieses Netz befindet sich im kontinuierlichen Ausbau. Wenn aktuell kein Angebot auf der Karte angezeigt wird, gibt es möglicherweise noch kein öffentliches Angebot in der Nähe. Nutzer*innen sind eingeladen, uns jederzeit anzusprechen und weitere Ausbauschritte anzufragen.
E-Carsharing – Buchung (5)
Um eine Buchung zu starten, suchen Nutzer*innen über die App nach verfügbaren Fahrzeugen zur gewünschten Zeit am gewünschten Abholort. Alternativ zur Suchfunktion werden auf dem Dashboard aktuell verfügbare Fahrzeuge in der Umgebung angezeigt. Nach der Auswahl eines Fahrzeugs klicken Nutzer*innen die angezeigte Schaltfläche „Jetzt buchen“, akzeptieren die Nutzungsbedingungen und müssen dann die Buchung bestätigen. Sobald sich die Nutzer*innen zur gebuchten Startzeit am Fahrzeug befinden, öffnen sie die App und rufen die Buchung auf. Dort erscheint dann der Button „Fahrzeug öffnen“.
Eine Buchung kann bis zu einen Monat vor Nutzung erfolgen. Unsere stationsbasierten Fahrzeuge können in der Regel bis zu vier Tage lang gebucht werden.
Wenn die geplante Startzeit um 30 Minuten überschritten wird, werden nicht angetretene Buchungen automatisch storniert. Eventuell fallen hierfür Stornierungsgebühren an.
Das gebuchte Fahrzeug finden Fahrer*innen mittels GPS über die Kartenfunktion in der App.
Sobald Nutzer*innen Fahrzeug und Buchungszeitraum ausgewählt haben, klicken sie die Schaltfläche „Jetzt buchen“. In der sich nun öffnenden Buchungsmaske klicken sie auf „Rabattcode einlösen“ und gelangen so zum Rabattcode-Manager. Dort können sie über das „+“ einen neuen Rabattcode hinzufügen oder einen bereits hinterlegten Code in der Liste auswählen und einlösen.
E-Carsharing – Fahrt (6)
Nachdem sie eine Buchung bestätigt haben, können Fahrer*innen das Auto zu Beginn der Buchungszeit über die App aufschließen. Dazu nutzen Sie den Slide Button „Fahrzeug öffnen“. Im Handschuhfach finden Sie dann i.d.R. den Autoschlüssel. Sollte keine Internetverbindung bestehen, kann das Fahrzeug per Bluetooth-Verbindung angesteuert und geöffnet werden. Während der Buchung wird das Fahrzeug mit dem Schlüssel ver- und entriegelt.
Innerhalb Deutschlands dürfen Fahrer*innen unbegrenzt weit fahren. Bei unseren stationsbasierten Angeboten muss das Fahrzeug an der gebuchten Station zurückgegeben werden.
Nein, das ist nicht erlaubt.
Ja, Fahrer*innen können das Fahrzeug während des Buchungszeitraums parken und anschließend weiterfahren. Der Zeittarif läuft in dieser Zeit regulär weiter. Die Autos müssen zum zwischenzeitlichen Parken ausschließlich mit dem Schlüssel verschlossen werden. Den Schlüssel befindet sich in der Regel im Handschuhfach. Schließen Fahrer*innen den Wagen versehentlich über die App ab, ist die Buchung beendet.
Sie brauchen sich während der Fahrt keine Sorgen über den Versicherungsschutz zu machen.
Beim Carsharing besteht eine Haftpflicht- sowie Voll-/Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro. Informationen zu konkreten Versicherungen können in der App nachgelesen werden.
Bei unseren Angeboten darf der oder die Fahrer*in während der Fahrt nicht wechseln. Die Versicherungspakete sehen keine zusätzlichen Fahrer*innen vor.
E-Carsharing – Fahrzeugrückgabe (3)
Die Fahrzeuge unseres stationsbasierten Angebots können nur am Abholort zurückgegeben werden. Die Stationen werden in der App angezeigt.
Um ein Fahrzeug zurückzugeben, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. So muss das Fahrzeug an dem erlaubten Rückgabeort und die Zündung ausgeschaltet sein. Außerdem muss das Fahrzeug mit der Ladestation verbunden, sowie Ladekarte und Schlüssel im Handschuhfach (im Kartenhalter) eingesteckt werden. Genaue Informationen dazu können Nutzer*innen in der App einsehen.
Wenn Fahrer*innen sich verspäten und die ursprünglich angegebene Rückgabezeit nicht einhalten können, ist dies zunächst kein Problem – das Fahrzeug wird sich nicht einfach abschalten. Die Zeit- und Streckentarife laufen stattdessen einfach weiter. Wir erheben jedoch zusätzlich eine Gebühr für die verspätete Rückgabe. Diese staffelt sich häufig nach der Länge der Verspätung. Der Hintergrund für diese Gebühr ist der, dass andere Fahrer*innen, die das Fahrzeug möglicherweise im Anschluss gebucht haben, ihre Fahrt ggf. nicht antreten können. Das führt zu Unzufriedenheit seitens der Nutzer*innen und zu Umsatzausfall für den Anbieter. Nachnutzer*innen erhalten in der App eine Meldung, dass sich der*die Vornutzer*in verspätet und sie die Option zum Stornieren haben. Achtung: Möglicherweise fallen Stornierungsgebühren an. Alle Gebühren finden Sie im Gebührenkatalog.
E-Carsharing – Hilfe (2)
Fahrer*innen können sich an die in der App angegebene Servicerufnummer 02232 702-530 (24/7) oder an die E-Mail-Adresse support@moqo.de wenden. Diese Angaben sind auch in der App zu finden.
Ja, über die App können Nutzer*innen nach weiteren (öffentlichen) Angeboten in der Nähe suchen und diese unkompliziert hinzufügen. Für jedes Angebot können separate Zahlungsmittel hinterlegt werden.
E-Carsharing – Sauberkeit, Schadensfall, Aufladen (4)
Nutzer*innen werden vor jedem Fahrtantritt aufgefordert, die Sauberkeit des Fahrzeugs zu bewerten und Verschmutzungen und Verunreinigungen zu melden. Die Stadtwerke Brühl erhalten diese Benachrichtigungen automatisch über das System und senden dann Reinigungskräfte zu verunreinigten Fahrzeugen. Bei selbstverschuldeten, übermäßigen Verschmutzungen können Nutzer*innen im Nachhinein Gebühren für die Reinigung berechnet werden.
Mängel und Schäden dokumentieren Fahrer*innen ebenfalls vor oder während der Fahrt über die App. Dabei kommt eine visuelle Dokumentation zum Einsatz. So wird der Schaden direkt lokalisiert und mit einem Foto belegt. Um zu verhindern, dass ein Schaden von Nachnutzer*innen gemeldet und dann vorangegangenen Fahrer*innen zugeordnet und mit Gebühren berechnet wird, empfiehlt es sich, wirklich vor jeder Fahrt bestehende Schäden zu melden. Bereits dokumentierte Mängel können Fahrer*innen in der App einsehen. Die Stadtwerke Brühl als Sharing-Anbieter erhalten automatisch eine Schadensmeldung über das System und können entsprechend reagieren. Muss das Fahrzeug in die Werkstatt, wird es in den Wartungsmodus gesetzt und steht vorübergehend nicht mehr zur Buchung zur Verfügung.
Der aktuelle Tank- bzw. Ladestand ist stets über die App einsehbar. Um ein Fahrzeug zurückgeben zu können, ist ein Mindeststand von 25 Prozent vorgeschrieben. Dies garantiert Nachnutzer*innen die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs. Im Fahrzeug sind bei den meisten Anbietern Ladekarten hinterlegt, welche Fahrer*innen als Zahlungsmittel an Ladestationen dient, so dass diese nicht in Vorkasse gehen müssen (die Tarife enthalten die Ladekosten).
Mithilfe des Ladestationsfinder können Fahrer*innen eine Ladesäule ansteuern und dort mit der im Auto hinterlegten Ladekarte bezahlen. Achtung: Bestimmte Ladekarten gelten nur für einzelne Ladenetze – daher unbedingt die Informationen und Hinweise in der App beachten. Die Standorte unserer Ladestationen finden Sie auch in unserer Übersichtskarte.
Da viele Nutzer*innen mit Elektrofahrzeugen noch nicht sehr vertraut sind, haben wir im Fahrzeug eine Anleitung für das Bedienen einer Ladestation hinterlegt (z. B. im Handschuhfach). Außerdem finden Fahrer*innen eine Beschreibung in der App sowie auf der Ladesäule.
Eintrittspreise (1)
Einzelkarten | Erwachsene | Ermäßigt² | |
Tageskarte | 6,00 € | 4,80 € | |
2h (Früh- o. Abendtarif¹) | 4,80 € | 3,80 € | |
Familientarif²³ | 18,00 € |
Mehrfachkarten | ||
10er Erwachsene | 54,00 € | |
10er Ermäßigt² | 43,20 € |
²Kinder ab 4 Jahre, Jugendliche bis 18 Jahre, Auszubildende, Studierende bis zum 26. Lebensjahr, Brühl-Pass-Inhaber*innen (außer Frühschwimmen) und Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte. Kinder bis 3 Jahre haben freien Eintritt in Begleitung Erwachsener.
³2xErwachsene+2xKinder oder 1x Erwachsener +3 Kinder
Elektromobilität (8)
Ein Elektroauto aufzutanken ist fast so einfach, wie ein Handy zu laden. Und am einfachsten geht dies mit Ihrer persönlichen BrühlStrom-Ladekarte der Stadtwerke Brühl. Die Ladekarte halten Sie vor eine vorgesehene Stelle an einer Ladesäule. Durch den Einsatz neuester RFID-Technologie schalten Sie den entsprechenden Ladepunkt frei und können Ihr Elektrofahrzeug aufladen.
Für einen Ladevorgang benötigen Sie den Typ-2-Stecker, der in Europa als Standardstecker definiert ist.
Wenn Sie bereits ein Elektrofahrzeug gekauft haben, können Sie Ihre Ladekarte hier online beantragen.
Mit Ihrer persönlichen BrühlStrom-Ladekarte haben Sie Zugriff auf alle Elektroladesäulen der Stadtwerke Brühl. Durch unsere Partnerschaft mit dem Stadtwerke-Verbund „Ladenetz.de“ erhalten Sie mit der Ladekarte sogar Zugriff auf über 21.700 weitere Ladepunkte in ganz Deutschland.
Durch spezielle Roamingabkommen können Sie die Ladekarte auch in vielen Teilen Europas nutzen. Europaweit sind es so bereits über 330.000 Ladestationen, die mit der Ladekarte von den Stadtwerken Brühl genutzt werden können.
Unsere Lademap bietet Ihnen eine einfache Übersicht der zugänglichen Ladepunkte, eine spezielle Routenplanung mit Ihrem Elektrofahrzeug oder eine gezielte Suche anhand einer Stadt und/oder Postleitzahl.
AC-Ladung (normale Ladung)
Ort | €/Std. | €/kWh |
---|---|---|
Ladestationen in Brühl | / | 0,60 |
ladenetz.de Stadtwerke-Partner | / | 0,60 |
ladenetz.de Business-Partner | / | 0,70 |
ladenetz.de Roaming-Partner | 2,00 | 0,70 |
DC-Ladung (schnelle Ladung)
Ort | €/Std. | €/kWh |
---|---|---|
Ladestationen in Brühl | n.V. | n.V. |
ladenetz.de Stadtwerke-Partner | / | 0,60 |
ladenetz.de Business-Partner | / | 0,90 |
ladenetz.de Roaming-Partner | 6,00 | 0,90 |
Für die Bereitstellung der Ladekarte werden für Kunden und Kundinnen mit Strom- und/oder Erdgasliefervertrag 1 € pro Monat erhoben. Für Nicht-Kund*innen beträgt die Grundgebühr 5 € pro Monat.
Die Abrechnung erfolgt monatlich per Rechnung unter Angabe der einzelnen Ladevorgänge.
Alle Preise inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer.
Ja, mit dem Ad-Hoc-Laden bieten wir Ihnen ein zusätzliches Angebot: Einfach den QR-Code an der Ladesäule mit dem Smartphone scannen, die App laden und spontan nach Bedarf das Auto mit frischem „Saft“ versorgen – bequem, einfach und sicher. Die Abrechnung erfolgt per Kreditkarte direkt nach Beendigung des Ladevorgangs. Preislich noch attraktiver ist die BrühlStrom-Ladekarte. Sie ist die richtige Wahl für alle, die regelmäßig die öffentlichen Ladestationen nutzen.
Preise (Direktbezahlung mit Kreditkarte)
Ladevorgang über ladenetz.de ladeapp | Startgebühr in € | €/kWh |
---|---|---|
Ladestationen Stadtwerke Brühl | 2,00 | 0,80 |
Alle Preise inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer.
Eine detaillierte Beschreibung und die Nutzungsbedingungen zum Ad-Hoc-Laden entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ladeapp.
AGB BrühlStrom Ladekarteund ladenetz.de ladeapp
(112,46 kB , .pdf)An den Brühler Ladesäulen laden Sie selbstverständlich mit 100 % Ökostrom.
Weitere Informationen zu unserem Naturstrom-Tarif finden Sie unter BrühlStrom Natur.
Auf den ausgewiesenen Parkflächen dürfen nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs parken.
In Brühl fallen derzeit auf den ausgewiesenen Flächen für Elektroautos keine Parkgebühren an (Ausnahme: Parkhaus am Krankenhaus). Für die Dauer des Ladevorgangs muss somit kein Parkschein gezogen werden.
Die Parkscheibe ist allerdings Pflicht.
Hinweis für Menschen mit Behinderung: In Brühl soll niemand ausgegrenzt werden. Deshalb sind alle Parkplätze für E-Autos im öffentlichen Raum barrierefrei errichtet. Auf diese Weise wird das Ein- und Aussteigen und damit auch die Nutzung der Ladesäule erleichtert.
Nein. Die Ladesäulen können nur mit dem standardisierten TYP-2-Stecker genutzt werden. Eine Schuko-Steckdose ist nicht vorhanden.
Energieabrechnung (10)
Auf Ihrer Jahresabrechnung (Seite 1) ist unter dem Punkt 11„abzüglich bezahlter Abschläge“ der von Ihnen gezahlte Gesamtbetrag des vergangenen Jahres aufgeführt. Sind alle Abschläge ausgeglichen, summiert sich hier der Betrag von elf Abschlägen. Falls Sie in diesem Jahr umgezogen sind, ist hier entsprechend die Summe weniger Abschläge aufgeführt. Haben Sie zu viel bezahlt, wird dies unter dem Punkt „zuzüglich bestehendes Guthaben“ vermerkt. Nicht beglichene Mahnkosten sowie Sperrgebühren sind unter „zuzüglich bestehende Forderungen“ zu finden.
Unsere Kund*innen zahlen lediglich elf Abschläge pro Jahr, beginnend ab dem 15. Februar eines Jahres. Der Abschlagsbetrag wird stets zum 15. eines Monats fällig und errechnet sich aus dem Verbrauch Ihres Vorjahres sowie dem aktuellen Energiepreis.
Einzige Ausnahme: Im Bereich Nahwärme zahlen Sie für Ihre Heizkosten zwölf Abschläge pro Jahr.
Ihr Abschlagsbetrag wird jedes Jahr anhand ihres Vorjahresverbrauches und der aktuellen Energiepreise neu berechnet. Somit verändert sich der Abschlag jedes Jahr.
Generell gilt: Ist der Verbrauch niedriger als im Vorjahr, kann der Abschlag ebenfalls niedriger sein. Ist der Verbrauch höher als im Vorjahr, kann eine Erhöhung der Abschläge vorgenommen werden.
Unser Tipp: Sie können über Ihr Kundenportal alle abgerechneten Verbräuche bis zu drei Jahren rückwirkend einsehen.
Eine Veränderung Ihres Energiebedarfes kann mehrere Gründe haben: Es kann an äußeren Einflüssen beispielsweise aufgrund eines langen und sehr kalten Winters, langen Hitzeperioden oder zusätzlichen Elektrogeräten in Ihrem Haushalt liegen. Wohl möglich hat sich aber auch Ihr Nutzungsverhalten bewusst oder unbewusst im Laufe des Jahres verändert. Auch in die Jahre kommende Elektrogeräte, die mehr Strom verbrauchen, können eine Erklärung sein. Wir unterstützen Sie als unsere Kund*innen kostenfrei bei der Suche nach Energiefressern. Zum Beispiel mit kostenlosen Messgeräten zum Ausleihen (Pfandleihgabe 30,00 Euro) oder durch eine persönliche und individuelle Energieberatung. Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Unser Tipp
In unserem virtuellen Beratungszentrum, erhalten Sie kostenlos und ohne Registrierung Informationen zu folgenden Themen:
- Energiespartipps
- Verbrauchsanalysen
- Haushaltsgerätecheck
- Energieausweise
- EnEV 2014
- Förderprogramme
- Photovoltaikrechner
Schauen Sie doch mal vorbei!
Wir bieten Ihnen individuelle Tarife für Ihre Strom- und Gasversorgung. Somit finden wir stets den Tarif, der zu Ihren Ansprüchen und Vorstellungen passt. Sehr gerne beraten wir Sie dazu in unserem SWB Kundencenter. Telefonisch oder auch persönlich direkt vor Ort.
Unsere Kontaktdaten
SWB Kundencenter
Janshof 19
50321 Brühl
Tel.: 02232 702-800
Unser Tipp: Eine Tarifoptimierung können Sie auch jederzeit einfach und bequem von zu Hause oder unterwegs in Ihrem persönlichen Kundenportal vornehmen.
BrühlGas ist ein natürliches Produkt. Da der Energie- und Wärmegehalt je Kubikmeter Gas schwankt, wird Gas nicht direkt nach Kubikmeter, sondern nach seinem Wärmeinhalt in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Dies wird auch als „thermische Gasabrechnung“ bezeichnet.
Die abgenommene Gasmenge wird am Zähler in Kubikmeter (m³) gemessen. Die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden erfolgt unter Berücksichtigung eines sogenannten Umrechnungsfaktors:
Kubikmeter x Brennwert im Normzustand x Zustands-Zahl = Verbrauch in kWh
Zur Erklärung
Kubikmeter
Dies ist der unter Betriebsbedingungen (Druck, Höhenlage und Gastemperatur) ermittelte volumetrische Verbrauch.
Brennwert
Der Brennwert bestimmt den Energiegehalt des Gases. Erdgas ist ein natürliches Produkt, sodass der Energiegehalt schwanken kann. Der Brennwert wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert des jeweiligen Abrechnungszeitraums in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.
Zustandszahl
Beim Gas wird zwischen Betriebszustand und Normzustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand an der Abnahmestelle, also Ihrem Gaszähler. Das Gasvolumen wird hier durch verschiedene Faktoren beeinflusst, wie die durchschnittliche Temperatur, die Höhenlage und den Luftdruck. Am Gaszähler wird ermittelt, wie viel Gas (im Betriebszustand) verbraucht wurde, abgerechnet wird jedoch im Normzustand. Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Mit diesem Faktor wird das gelieferte Gas an Ihrer Abnahmestelle in den Normzustand zurückgerechnet.
Normzustand
Das Volumen eines Gases bei einer Temperatur von Null Grad und einem Druck von 1.013,25 bar wird als Normzustand bezeichnet.
Die Zählerstände werden zum Jahreswechsel abgelesen. In der Regel verschicken wir Ablesekarten an unsere Verbraucher*innen. Mit dieser Ablesekarte können Sie Ihre Zählerstände selbst eintragen und die Karte kostenfrei an uns zurücksenden.
Wichtig: In der Regel erfolgt die Ablesung kontaktlos ohne eine*n Ableser*in.
Unser Tipp: Sie können Ihre Zählerstandsmeldung jederzeit online übermitteln. Über die Ablesekarte können Sie uns Ihren Zählerstand auch postalisch übermitteln.
Die Aufteilung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. bei einem Tarif- oder Zählerwechsel. Durch diese zeitliche Abgrenzung ist gewährleistet, dass der in den entsprechenden Zeiträumen entstandene Verbrauch dem jeweiligen Tarif und Preis zugeordnet werden kann.
Zur Überprüfung Ihrer Abrechnung empfehlen wir, zunächst einen Blick auf Ihre Zählerstände zu werfen. Stimmt der abgelesene Zählerstand mit Ihrem aktuellen Zählerstand überein? Sind alle Abschlagszahlungen, die Sie bezahlt haben, auf der Rechnung gutgeschrieben? Unser Rechnungserklärer beantwortet Ihnen Fragen zum Aufbau Ihrer Rechnung. Falls dann noch Fragen auftreten, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen in unserem Kundencenter. Ob telefonisch unter der Servicehotline unter 02232 702-800 oder persönlich am Janshof 19 – wir sind für Sie da! Nutzen Sie darüber hinaus auch gerne unser Kundenportal für Ihre Fragen.
Bei einem Leerstand ist der Verbrauch gegenüber einer bewohnten Wohnung oder einem Gebäude in der Regel geringer oder gar nicht vorhanden. Pro Zähler wird zu dem eventuell vorhandenen Verbrauch jedoch auch ein zeitteiliger Grundpreis fällig. Dieser Grundpreis wird auf den Tag genau ermittelt und abgerechnet.
FAQ – Deutschlandticket Schule (14)
- Bei einem Wechsel auf eine der fünf städtischen Brühler Schulen (Clemens-August-Schule, Erich-Kästner-Realschule, Gesamtschule-Brühl, Max-Ernst-Gymnasium, Pestalozzi-Schule) ist eine Neuausstellung des elektronischen Tickets erforderlich. Der Schulwechsel ist umgehend schriftlich mitzuteilen. Eine Schulbescheinigung der neuen Schule, als Nachweis für den Schulwechsel, ist unbedingt beizufügen.
- Bei einem Wechsel auf eine andere nicht städtische Brühler Schule (z. B. Karl-Schiller-Berufskolleg) ist eine schriftliche Kündigung erforderlich (siehe hierzu SchülerTicket kündigen).
Für alle Schulabgänger/-wechsler und angehenden Azubis besteht die Möglichkeit das neue Deutschlandticket über uns zu abonnieren.
Einfach das Antragsformular für das Deutschlandticket ausfüllen und bis zum 15. des Vormonats an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH (Engeldorfer Str. 2, 50321 Brühl) zurücksenden oder persönlich im Fahrgastcenter Brühl-Mitte (Carl-Schurz-Str. 80, 50321 Brühl) abgeben. Das beantragte Abo wird Ihnen bequem auf dem Postweg zugestellt.
Ja. Das Deutschlandticket Schule ist als Fahrberechtigung für den Inhaber nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Schülerausweis mit Lichtbild gültig.
Dieser ist auf Verlangen dem Busfahrer oder dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Kann kein Schülerausweis vorgezeigt werden, kann der Busfahrer ein reguläres Fahrtentgelt für den Fahrtweg erheben oder den betreffenden Fahrgast von der Mitnahme ausschließen.
Nein. Das Deutschlandticket Schule ist personengebunden und damit nicht übertragbar.
Das Deutschlandticket Schule gilt ganzjährig rund um die Uhr in ganz Deutschland im Nah- und Regionalverkehr (2. Klasse).
Im Unterschied zum bisherigen SchülerTicket besteht beim Deutschlandticket Schule keine Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern.
Ein Verlust oder die Zerstörung der Trägerkarte (eTicket) ist unverzüglich an die folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: info@stadtbus-bruehl.de.
Folgende Angaben sind hierfür erforderlich: Kundennummer, Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Schule. Die Bearbeitung kann bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen. Für die Neuausstellung wird eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben. Ab dem zweiten Vorfall innerhalb eines Schuljahres beträgt die Gebühr 20,00 EUR.
Bis zum Eintreffen des neuen eTickets sind Einzel- oder 4erTickets zu lösen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht hierfür nicht.
Das Deutschlandticket Schule ist zunächst auf das Schuljahr 2023/2024 begrenzt gültig.
Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens zum 10. des letztgenutzten Abonnementmonats bei der Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH eingegangen sein, damit diese noch zum Monatsende umgesetzt werden kann.
Ihre Kündigung senden Sie bitte, unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Kartennummer, per E-Mail an info@stadtbus-bruehl.de oder per Brief an Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH, Engeldorfer Str. 2, 50321 Brühl.
Das gekündigte / ungültige eTicket ist bis spätestens zum 10. des Folgemonats an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH zurückzusenden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.
Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis (hier: SchülerTicket in Verbindung mit Schülerausweis) besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes ein Betrag von 7,00 EUR fällig.
Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen, ab dem Tag der Kontrolle, bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens, welches die Kontrolle durchgeführt hat, erbringen. Bitte senden Sie den entsprechenden Nachweis an info@stadtbus-bruehl.de
Das eingezogene eTicket wird in diesem Fall direkt an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH zur Prüfung weitergeleitet. Liegt ein technischer Defekt vor, wird dem Kunden kostenfrei ein neues eTicket ausgestellt.
Bei erkennbaren Mängeln (Knicke, Risse, Brüche, starke Abnutzung etc.) wird für die Neuausstellung eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben. Das ausgegebene Ersatz-Ticket besitzt 14 Tage im gesamten VRS-Netz Gültigkeit. Bis zum Eintreffen des neuen eTickets ist dieses zu verwenden.
Wurde ein EBE ausgestellt, wird dieser durch die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH für den Kunden, bei einem Fremd-Verkehrsunternehmen (KVB, REVG, RVK, SWH, SWB etc.) niedergelegt. Eigene durch die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH ausgestellte EBE werden nach Prüfung niedergelegt. Der Kunde muss hier selbst nichts unternehmen.
Freifahrberechtigte Schülerinnen erhalten das Deutschlandticket Schule weiterhin zu den ermäßigten Preisen bzw. kostenfrei (1. Kind: 14 Euro, 2. Kind: 7 Euro und ab 3. Kind: 0 Euro). Die Freifahrberechtigung wird von der Stadt Brühl festgelegt und auf dem Antrag vermerkt. Freifahrberechtigt sind Schüler*innen, die einen Schulweg von mehr als 3,5 Kilometer für die Klassen 5 bis 10 oder mehr als 5 Kilometer für die Klassen 11 bis 13 haben. Es wird der fußläufig kürzeste Weg gemessen.
Fragen zur Freifahrberechtigung beantwortet Ihnen das städtische Schulamt unter der Telefonnummer 02232 79-3931
FAQ – SchülerTicket (13)
Ja. Das SchülerTicket ist als Fahrberechtigung für den Inhaber nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Schülerausweis mit Lichtbild gültig. Dieser ist auf Verlangen dem Busfahrer oder dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Kann kein Schülerausweis vorgezeigt werden, kann der Busfahrer ein reguläres Fahrtentgelt für den Fahrtweg erheben oder den betreffenden Fahrgast von der Mitnahme ausschließen.
Nein. SchülerTickets werden auf die Person (tatsächlicher Nutzer) ausgestellt und sind nicht übertragbar.
Das SchülerTicket berechtigt zu täglichen, beliebig häufigen Fahrten innerhalb des VRS-Netzes. Es gilt für Fahrten zur Schule sowie in der Freizeit.
Montags bis freitags in der Zeit ab 19.00 Uhr bis 3.00 Uhr des folgenden Tages, samstags, sonn- und feiertags ganztägig sowie während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen (ausgenommen die beweglichen Ferientage) ab 09.00 Uhr bis 3.00 Uhr des folgenden Tages, darf im Rahmen der in Punkt 9.5 der Beförderungsbedingungen beschriebenen Regelungen ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden.
Die Mitnahme weiterer Personen auf das VRS-SchülerTicket ist nicht möglich.
Ein Verlust oder die Zerstörung der Trägerkarte (eTicket) ist unverzüglich an die folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: info@stadtbus-bruehl.de. Folgende Angaben sind hierfür erforderlich: Kundennummer, Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Schule. Die Bearbeitung kann bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen. Für die Neuausstellung wird eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben. Ab dem zweiten Vorfall innerhalb eines Schuljahres beträgt die Gebühr 20,00 EUR. Bis zum Eintreffen des neuen eTickets sind Einzel- oder 4erTickets zu lösen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht hierfür nicht.
Nein. Das Abonnement gilt für 12 Monate. Wenn Abonnements nicht gekündigt werden, verlängern sie sich auf unbestimmte Zeit.
Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bitten wir bis zum 10. des letztgenutzten Abonnementmonats an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH zu senden, damit diese noch zum Monatsende umgesetzt werden kann. Ihre Kündigung senden Sie bitte, unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Kartennummer, per E-Mail an info@stadtbus-bruehl.de oder per Brief an Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH, Engeldorfer Str. 2, 50321 Brühl.
Das gekündigte / ungültige eTicket ist bis spätestens zum 10. des Folgemonats an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH zurückzusenden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.
- Bei einem Wechsel auf eine der fünf städtischen Brühler Schulen (Clemens-August-Schule, Erich-Kästner-Realschule, Gesamtschule-Brühl, Max-Ernst-Gymnasium, Pestalozzi-Schule) ist eine Neuausstellung des elektronischen Tickets erforderlich. Der Schulwechsel ist umgehend schriftlich mitzuteilen. Eine Schulbescheinigung der neuen Schule, als Nachweis für den Schulwechsel, ist unbedingt beizufügen.
- Bei einem Wechsel auf eine andere nicht städtische Brühler Schule (z. B. Karl-Schiller-Berufskolleg) ist eine schriftliche Kündigung erforderlich (siehe hierzu SchülerTicket kündigen).
Für alle Schulabgänger/-wechsler und angehenden Azubis besteht die Möglichkeit das neue Deutschlandticket über uns zu abonnieren.
Einfach das Antragsformular für das Deutschlandticket ausfüllen und bis zum 15. des Vormonats an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH (Engeldorfer Str. 2, 50321 Brühl) zurücksenden oder persönlich im Fahrgastcenter Brühl-Mitte (Carl-Schurz-Str. 80, 50321 Brühl) abgeben. Das beantragte Abo wird Ihnen bequem auf dem Postweg zugestellt.
Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis (hier: SchülerTicket in Verbindung mit Schülerausweis) besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes ein Betrag von 7,00 EUR fällig. Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen, ab dem Tag der Kontrolle, bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens, welches die Kontrolle durchgeführt hat, erbringen. Bitte senden Sie den entsprechenden Nachweis an info@stadtbus-bruehl.de
Das eingezogene eTicket wird in diesem Fall direkt an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH zur Prüfung weitergeleitet. Liegt ein technischer Defekt vor, wird dem Kunden kostenfrei ein neues eTicket ausgestellt. Bei erkennbaren Mängeln (Knicke, Risse, Brüche, starke Abnutzung etc.) wird für die Neuausstellung eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben. Das ausgegebene Ersatz-Ticket besitzt 14 Tage im gesamten VRS-Netz Gültigkeit. Bis zum Eintreffen des neuen eTickets ist dieses zu verwenden. Wurde ein EBE ausgestellt, wird dieser durch die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH für den Kunden, bei einem Fremd-Verkehrsunternehmen (KVB, REVG, RVK, SWH, SWB etc.) niedergelegt. Eigene durch die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH ausgestellte EBE werden nach Prüfung niedergelegt. Der Kunde muss hier selbst nichts unternehmen.
FAQ-Deutschlandticket (16)
Das Deutschlandticket ist ein deutschlandweit im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr gültiges Monatsticket zum Preis von 49 Euro pro Monat.
Es gilt in der zweiten Klasse und berechtigt seine*n Inhaber*in für beliebig viele Fahrten im ÖPNV/SPNV im genannten Zeitraum.
Das Deutschlandticket wird in ganz Deutschland im Nah- und Regionalverkehr (Linienbus, TaxiBus, Straßenbahn, S-Bahn, RRX, RB und RE) in der zweiten Klasse gültig sein.
In einzelnen Regionen Deutschlands (nicht aber im VRS) wird es wie heute auch Ausnahmen geben. Auf einigen IC/EC-Linien gilt bereits heute der jeweilige Regionaltarif.
Ebenfalls gelten regionale Tarife bereits heute auf einigen Linien im angrenzenden Ausland.
Es wird NICHT im Fernverkehr (IC, EC, ICE) gelten.
Es gilt ab dem ersten Tag des im Abo festgelegten Monats, also z.B. 01. Mai 2023.
Nein. Da es ausschließlich als Abo verkauft wird, gilt es bis zur Kündigung durch eine Seite.
Ja. Das Deutschlandticket gilt nach Einführung bundesweit in allen Verbünden und bei allen Nahverkehrsunternehmen.
Das Deutschlandticket wird ausschließlich im Abonnement erhältlich sein. Es wird aber monatlich
(immer zum Ende eines Kalendermonats) kündbar sein.
Ja. Allerdings ist die Gültigkeit des Deutschlandtickets auf den Kalendermonat festgelegt.
Nein. Das Deutschlandticket beinhaltet keine tariflichen Zusatzleistungen wie z.B. die Mitnahmeregelung oder die Weitergabe des Tickets an Dritte.
Kinder, die älter als 5 Jahre sind, brauchen ein Ticket. Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren kostenlos.
In der Stadt Brühl wird das Deutschlandticket Schule für 29 Euro für Brühler Schüler*innen. angeboten. Seit dem 01.01.2024 gibt es das neue Deutschlandticket Sozial für 39 Euro pro Monat.
Nein. Eine Fahrradmitnahme ist beim Deutschlandticket nicht vorgesehen. Es kann aber zusätzlich ein VRS-weit gültiges Fahrradticket erworben werden.
Nein, das Deutschlandticket ist ein Fahrschein für die zweiten Klasse. Eine deutschlandweit gültige Erweiterung für die erste Klasse wird derzeit nicht angeboten.
Es kann aber ein Zuschlagsticket zur ersten Klasse im VRS-Tarif erworben werden, um damit in den Zügen des VRS-Netzes die erste Klasse nutzen zu können. Entsprechend müssen etwaige Zuschlagstickets aus anderen Regionen vorbehaltlich des Angebotes zusätzlich erworben werden.
Nein. Das Deutschlandticket ist personengebunden und darf nicht weitergegeben werden.
Das Deutschlandticket kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens zum 10. des Monats bei uns eingegangen sein (per Brief: Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH, Engeldorfer Str. 2, 50321 Brühl) / per E-Mail an info@stadtbus-bruehl.de)
Ja, im Bereich des VRS ist die Mitnahme eines Hundes erlaubt. In anderen Regionen ist die Hundemitnahme möglicherweise anders geregelt. Hier bitte je nach Reiseweg vorab erkundigen.
Ja, das Deutschlandticket gilt auch bei den alternativen Angeboten. In Einzelfällen können aber Zuschläge erhoben werden, ähnlich wie bisher.
Gas- und Wärmepreisbremse (6)
Kunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von weniger als 1,5 Mio. kWh erhalten ab 01. März 2023 80 Prozent ihres im September 2022 von Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Arbeitspreis von 12 Cent je kWh (brutto). Für Wärmekunden liegt der Preisdeckel bei 9,5 Cent je kWh (brutto). Für den darüber hinausgehenden Verbrauch ist der gültige Vertragspreis zu zahlen. Gas-/Wärme zu sparen senkt also auch während der Dauer der Gas-/Wärmepreisbremse die Kosten.
Für Kunden mit einem jährlichen Gas-/Wärmeverbrauch von über 1,5 Mio. kWh gelten individuelle Maßnahmen.
Hier verweisen wir auf die jeweils gültigen Veröffentlichungen des Bundes.
Die Gas-/Wärmepreisbremse gilt aktuell für das Kalenderjahr 2023. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, die Laufzeit der Rechtsverordnung bis zum 30. April 2024 zu verlängern.
Die Umsetzung der Gas-/Wärmepreisbremse erfolgt zum 01.03.2022 und wird rückwirkend für den Monat Februar 2023 angewendet. Das bedeutet, dass im März 2023 eine rückwirkende Gutschrift für den Monat Februar 2023 erstellt wird. Für alle folgenden Monate wird dann der reduzierte Teilbetrag berechnet.
Hierzu erhalten Sie bis zum 01.03.2023 eine separate Information mit dem dann feststehenden Entlastungsanteil. Dieser Entlastungsanteil verringert dann die Teilbeträge, welche mit der Jahresverbrauchsabrechnung für 2023 angekündigt wurden.
Der gesetzlich festgelegte Ablauf zur Gaspreisbremse sieht vor, dass die Teilbeträge bis zur Umsetzung der Gaspreisbremse normal gezahlt werden müssen.
Kunden müssen grundsätzlich nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt automatisch über uns als Gas-/Wärmeversorger. Bei einer monatlichen Teilbetrags- oder Vorauszahlung sinken die monatlichen Teilbeträge oder Vorauszahlungsbeträge um den entsprechenden Entlastungsbetrag. Die Entlastung wird bis zur endgültigen Verbrauchsabrechnung unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.
Jahresverbrauchsabrechnung (17)
Es sind nur die Zählwerke relevant, die auf der Ablesekarte abgedruckt wurden. Lesen Sie bitte nur diese Zählwerke ab.
In diesem Fall müssen wir Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Als Grundlage dient Ihr Verbrauch aus dem vorherigen Abrechnungsjahr oder auch Vergleichswerte. Wir übermitteln den Wert des Zählerstands dann anschließend an Ihren Lieferanten.
Falls auf der Ablesekarte ein falscher Zählerstand vermerkt und dies nicht im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle ermittelt wurde, wird zunächst ein falscher Verbrauch abgerechnet.
Sobald Sie Ihrem Lieferanten jedoch den richtigen Stand mitgeteilt haben, wird dieser Wert korrigiert und vom Lieferanten an uns als zuständigen Messdienstleister übermittelt.
Leider ist es uns nicht möglich, die Ablesung individuell zu gestalten. Bitten Sie daher in einem solchen Fall Familienmitglieder, Freunde oder andere Mieter*innen um Unterstützung.
Auch hier möchten wir Sie bitten, Ihren Zählerstand eigenhändig abzulesen und uns in Form eines Übergabeprotokolls zu übermitteln. Wir geben den Zählerstand dann automatisch an Ihren Lieferanten zur Erstellung der Schlussverbrauchsabrechnung weiter.
Wenn nach Eingang der Zählerstände ein Wert in unserem Abrechnungssystem nicht plausibel erscheint, beauftragen wir eine*n Ableser*in zur Durchführung der Ablesung.
Alle auf der Ablesekarte abgedruckten Felder müssen ausgefüllt werden. Nachkommastellen sind durch ein Komma gekennzeichnet. Die nicht benötigten Stellen sind auf der Karte mit einem „X“ vermerkt.
Gegebenenfalls hat sich Ihre Zählernummer geändert. Dies ist auf dem Zähler durch einen angebrachten Klebestreifen gekennzeichnet.
Als zuständiger Messdienstleister / Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr den Zählerstand zu ermitteln. Ihrem Energielieferanten steht es zusätzlich frei, Ihnen weitere Ablesekarten zuzusenden.
In der Regel erhalten Sie für fernausgelesene Zähler keine Ablesekarte. Gegebenenfalls gibt es bei Ihnen allerdings noch weitere, nicht fernausgelesene Zähler. Für diese benötigen Sie eine Ablesekarte. Wir bitten Sie, die Karte nach Möglichkeit auszufüllen und diese an uns zurückzusenden.
Wir haben als keinen Einfluss darauf, zu welchem Zeitpunkt Ihr Lieferant als Netzbetreiber die Rechnungen verschickt. Ablese- und Abrechnungstermin können daher voneinander abweichen. Falls es in Ihrem Interesse ist, können Sie uns den aktuellen Zählerstand zu Kontrollzwecken telefonisch durchgeben.
Wir bitten Sie darum, uns Ihre Ablesekarte mit dem aktuellen Zählerstand ausgefüllt zurückzusenden. Als Ihr zuständiger Messdienstleister / Netzbetreiber sind wir einmal im Jahr dazu verpflichtet, einen Zählerstand zu ermitteln. Wir übermitteln die von Ihnen angegebenen Zählerstand dann an Ihren Lieferanten.
Wir bitten Sie, uns die Zählerstände so leserlich wie möglich zu übermitteln. Falls die Zahlen beim Einlesen nicht automatisch erkannt werden, wird die Ablesekarte ausgesteuert und die Erfassung nochmals durch unsere Sachbearbeiter*innen geprüft.
Bitte tragen Sie lediglich Ihren Zählerstand ein. Dieser wird automatisch erfasst. Zusätzliche Informationen auf der Ablesekarte werden nicht erkannt.
Die Aufteilung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. bei einem Tarif- oder Zählerwechsel. Durch diese zeitliche Abgrenzung ist gewährleistet, dass der in den entsprechenden Zeiträumen entstandene Verbrauch dem jeweiligen Tarif und Preis zugeordnet werden kann.
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Sinn und Zweck der Gasspeicherumlage ist es, die Mehrkosten der Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) aufzufangen. Die THE ist verantwortlich für die Einhaltung der Füllstandsvorgaben der deutschen Gasspeicher. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen entstehen bei der Befüllung erhebliche Mehrkosten, die seit dem 1. Oktober an die Bilanzverantwortlichen weitergegeben werden.
Somit auch an die Stadtwerke Brühl. Der Betrag für die Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 Euro pro kWh und wird auf der Rechnung angegeben.
Jahresverbrauchsabrechnung – Ablesekarte (10)
Alle auf der Ablesekarte abgedruckten Felder müssen ausgefüllt werden. Nachkommastellen sind durch ein Komma gekennzeichnet. Die nicht benötigten Stellen sind auf der Karte mit einem „X“ vermerkt.
Gegebenenfalls hat sich Ihre Zählernummer geändert. Dies ist auf dem Zähler durch einen angebrachten Klebestreifen gekennzeichnet.
Als zuständiger Messdienstleister / Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr den Zählerstand zu ermitteln. Ihrem Energielieferanten steht es zusätzlich frei, Ihnen weitere Ablesekarten zuzusenden.
In der Regel erhalten Sie für fernausgelesene Zähler keine Ablesekarte. Gegebenenfalls gibt es bei Ihnen allerdings noch weitere, nicht fernausgelesene Zähler. Für diese benötigen Sie eine Ablesekarte. Wir bitten Sie, die Karte nach Möglichkeit auszufüllen und diese an uns zurückzusenden.
Wir haben als keinen Einfluss darauf, zu welchem Zeitpunkt Ihr Lieferant als Netzbetreiber die Rechnungen verschickt. Ablese- und Abrechnungstermin können daher voneinander abweichen. Falls es in Ihrem Interesse ist, können Sie uns den aktuellen Zählerstand zu Kontrollzwecken telefonisch durchgeben.
Wir bitten Sie darum, uns Ihre Ablesekarte mit dem aktuellen Zählerstand ausgefüllt zurückzusenden. Als Ihr zuständiger Messdienstleister / Netzbetreiber sind wir einmal im Jahr dazu verpflichtet, einen Zählerstand zu ermitteln. Wir übermitteln die von Ihnen angegebenen Zählerstand dann an Ihren Lieferanten.
Wir bitten Sie, uns die Zählerstände so leserlich wie möglich zu übermitteln. Falls die Zahlen beim Einlesen nicht automatisch erkannt werden, wird die Ablesekarte ausgesteuert und die Erfassung nochmals durch unsere Sachbearbeiter*innen geprüft.
Bitte tragen Sie lediglich Ihren Zählerstand ein. Dieser wird automatisch erfasst. Zusätzliche Informationen auf der Ablesekarte werden nicht erkannt.
Die Aufteilung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. bei einem Tarif- oder Zählerwechsel. Durch diese zeitliche Abgrenzung ist gewährleistet, dass der in den entsprechenden Zeiträumen entstandene Verbrauch dem jeweiligen Tarif und Preis zugeordnet werden kann.
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Jahresverbrauchsabrechnung – Auswirkung politischer Beschlüsse (1)
Sinn und Zweck der Gasspeicherumlage ist es, die Mehrkosten der Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) aufzufangen. Die THE ist verantwortlich für die Einhaltung der Füllstandsvorgaben der deutschen Gasspeicher. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen entstehen bei der Befüllung erhebliche Mehrkosten, die seit dem 1. Oktober an die Bilanzverantwortlichen weitergegeben werden.
Somit auch an die Stadtwerke Brühl. Der Betrag für die Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 Euro pro kWh und wird auf der Rechnung angegeben.
Jahresverbrauchsabrechnung – Durchführung (11)
Ihre Zählernummer wird auf der Ablesekarte angegeben. In unserem Anschreiben haben wir beispielhaft Zähler abgedruckt. Anhand dieser Abbildung können Sie erkennen, an welcher Stelle die Zählernummer zu finden ist. Sie müssen lediglich die Zählernummer des Zählers vergleichen.
Befindet sich Ihr Zähler nicht in der Wohnung, so ist er entweder im Keller, im Treppenhaus oder in einem separaten Zählerschrank installiert. Im Zweifelsfall hilft Ihnen Ihr*e Vermieter*in weiter. Leben Sie in einem Mehrfamilienhaus, ist es durchaus möglich, dass der Zähler in einem separaten Zählerraum untergebracht ist. Es ist verpflichtend, dass der Zähler für Sie zugänglich ist. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre*n Vermieter*in, die Hausverwaltung oder eine*n Hausmeister*in.
Sie können den Zählerstand gut leserlich auf der Ablesekarte eintragen und an uns zurücksenden.
Eine weitere Möglichkeit: Sie können die Daten einfach und sicher online eintragen.
Sie können Ihren Zählerstand aber auch über Ihr Smartphone oder Ihr Tablet durchgeben. Auch der dafür notwendige QR-Code befindet sich auf der Ablesekarte. Sie gelangen automatisch zu Ihrer persönlichen Erfassungsmaske und können bequem und sicher die notwendigen Daten durchgeben.
Nach Eingang Ihrer Daten werden die angegebenen Zählerstände von uns geprüft. Weicht der Verbrauch zu stark ab, melden wir uns bei Ihnen und bitten Sie uns diesen gegebenenfalls erneut zu kontrollieren bzw. ein Foto ihres Zählerstands zu senden.
Wir bitten Sie, lediglich den auf Ihrer Ablesekarte genannten Zähler abzulesen. Dort haben wir die entsprechende Zählernummer aufgedruckt.
Es sind nur die Zählwerke relevant, die auf der Ablesekarte abgedruckt wurden. Lesen Sie bitte nur diese Zählwerke ab.
In diesem Fall müssen wir Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Als Grundlage dient Ihr Verbrauch aus dem vorherigen Abrechnungsjahr oder auch Vergleichswerte. Wir übermitteln den Wert des Zählerstands dann anschließend an Ihren Lieferanten.
Falls auf der Ablesekarte ein falscher Zählerstand vermerkt und dies nicht im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle ermittelt wurde, wird zunächst ein falscher Verbrauch abgerechnet.
Sobald Sie Ihrem Lieferanten jedoch den richtigen Stand mitgeteilt haben, wird dieser Wert korrigiert und vom Lieferanten an uns als zuständigen Messdienstleister übermittelt.
Leider ist es uns nicht möglich, die Ablesung individuell zu gestalten. Bitten Sie daher in einem solchen Fall Familienmitglieder, Freunde oder andere Mieter*innen um Unterstützung.
Auch hier möchten wir Sie bitten, Ihren Zählerstand eigenhändig abzulesen und uns in Form eines Übergabeprotokolls zu übermitteln. Wir geben den Zählerstand dann automatisch an Ihren Lieferanten zur Erstellung der Schlussverbrauchsabrechnung weiter.
Wenn nach Eingang der Zählerstände ein Wert in unserem Abrechnungssystem nicht plausibel erscheint, beauftragen wir eine*n Ableser*in zur Durchführung der Ablesung.
Strompreisbremse (6)
Kunden mit einem Strombezug von max. 30.000 kWh pro Jahr
Der Stromarbeitspreis für einen Grundbedarf von 80 Prozent des aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs wird auf 40 ct/kWh brutto (inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) begrenzt. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch ist der gültige Vertragspreis zu zahlen. Strom zu sparen senkt also auch während der Dauer der Strompreisbremse die Kosten.
Kunden mit einem Strombezug über 30.000 kWh pro Jahr
Für Kunden mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 30.000 kWh erfolgt die Begrenzung des Arbeitspreises auf 13 ct/kWh zuzüglich Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten für 70 Prozent des Verbrauchs im Kalenderjahr 2021. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch ist der gültige Vertragspreis zu zahlen. Strom zu sparen senkt also auch für diese Kunden die Kosten.
Die Strompreisbremse gilt aktuell für das Kalenderjahr 2023. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, die Laufzeit der Rechtsverordnung bis zum 30. April 2024 zu verlängern.
Die Umsetzung der Preisbremse erfolgt zum 01.03.2022 und wird rückwirkend für den Monat Februar 2023 angewendet. Das bedeutet, dass im März 2023 eine rückwirkende Gutschrift für den Monat Februar 2023 erstellt wird. Für alle folgenden Monate wird dann der reduzierte Teilbetrag berechnet.
Hierzu erhalten Sie bis zum 01.03.2023 eine separate Information mit dem dann feststehenden Entlastungsanteil. Dieser Entlastungsanteil verringert dann die Teilbeträge, welche mit der Jahresverbrauchsabrechnung für 2023 angekündigt wurden.
Der gesetzlich festgelegte Ablauf zur Strompreisbremse sieht vor, dass die Teilbeträge bis zur Umsetzung der Strompreisbremse normal gezahlt werden müssen.
Kunden müssen grundsätzlich nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt automatisch über uns als Stromversorger. Bei einer monatlichen Teilbetrags- oder Vorauszahlung sinken die monatlichen Teilbeträge oder Vorauszahlungsbeträge um den entsprechenden Entlastungsbetrag. Die Entlastung wird bis zur endgültigen Verbrauchsabrechnung unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.
Wallbox (5)
Eine normale Steckdose ist für das Laden eines Elektroautos nicht ausgelegt. Auf Grund des Dauerstroms besteht das Risiko einer Überhitzung von Kabel und Stecker. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einem Kabelbrand kommen. Mit einer Wallbox ist der Ladevorgang absolut sicher. Die Ladestationen sind für den Dauerstrom ausgelegt, besitzen einen eigenen FI-Schutzschalter, um Personen vor einem Stromschlag zu schützen und haben eine deutlich höhere Ladeleistung; eine Haushaltssteckdose lädt das Auto lediglich mit maximal 3 kW, bei einer Wallbox ist je nach Stärke des Hausanschlusses eine Ladeleistung von bis zu 22 kW möglich.
Egal ob privat oder gewerblich: Jede Wand-/Ladestation muss bei den Stadtwerken Brühl angemeldet werden. Wand-/Ladestationen größer 11kW Ladeleistung sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Stadtwerke Brühl sind als Netzbetreiber in Brühl dazu verpflichtet, eine störungsfreie Stromversorgung aller Bürger*innen zu gewährleisten. Unser Fachpersonal prüft daher bei jedem Antrag, ob die vorhandenen Leitungen einen Betrieb einer Wallbox zulassen.
Gerne überprüfen wir für Sie, ob eine Ladeeinrichtung an Ihren bestehenden Hausanschluss installiert werden kann. Elektroinstallateur*innen nutzen hierfür die Formulare in unserem Einspeiserportal.
Bei Interesse an einem neuen Netzanschluss für eine Ladeeinrichtung nutzen Sie unser Netzanschlussportal.
Nein. Die Installation einer Wallbox muss zwingend von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
Vorteil für Verbraucher*innen: Der*Die Elektroinstallateur*in haftet für den fachgerechten Einbau.
Die Förderung von privaten Wallboxen durch den Bund ist ausgelaufen.