Verspätung von 20 Minuten und mehr
Sobald sich die Abfahrt an Ihrer Haltestelle um mindestens 20 Minuten verzögert, können Sie Ihre Fahrt mit dem Fernverkehr (IC /EC oder ICE) fortsetzen oder ein Taxi nutzen. Auch ein Sharing-Angebot (Car-/Bike / E-Tretroller-Sharing oder On-Demand-Verkehr) ist möglich. Die Mobilitätsgarantie sorgt dafür, dass Sie bei Verspätungen schnellstmöglich an Ihr Ziel kommen.
Kostenerstattung
Auf Antrag werden Ihnen die zusätzlichen Kosten im Fernverkehr komplett erstattet. Bei der Nutzung eines Taxis oder eines Sharing-Angebots werden Ihnen die Kosten wie folgt erstattet:
- tagsüber pro Person zwischen 5 und 20 Uhr bis zu einer Höhe von 30 Euro.
- abends zwischen 20 und 5 Uhr bis zu einer Höhe von 60 Euro pro Person.
- private Fahrdienst-Vermittler wie z.B. Uber werden seit 2025 nicht erstattet.
Gültigkeit der Mobilitätsgarantie
- Innerhalb der neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife (z.B. VRS)
- Innerhalb des NRW-Tarifs (ganz gleich, mit welchem Verkehrsmittel Sie unterwegs sind)
Die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen
Und so einfach geht’s: Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie Ihre Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat.