Schüler*innen an den fünf städtischen weiterführenden Schilen können ein Schülerticket mit deutschlandweiter Gültigkeit erwerben. Das Ticket gilt in den Verkehrsmitteln der 2. Klasse im Nahverkehr. Dazu zählen u.a. Nahverkehrszüge (z.B. RE, RB und S-Bahn) Straßen- & Stadtbahn, TaxiBus und Linienbus.

Die Fahrradmitnahme ist im Unterschied zum bisherigen Schülerticket im Deutschlandticket Schule nicht inbegriffen.

Neukund*innen können das Deutschlandticket Schule ab sofort bestellen. Die laufenden Schülerticket-Abonnements wurden automatisch umgestellt und neue Chipkarten an die Schüler*innen versendet.

Zur Antragstellung nutzen Sie bitte unser Formular. Füllen Sie den Antrag bitte gut leserlich aus und geben Sie ihn im Schulsekretariat ab.

Antrag Deutschlandticket Schule – 2024-02-29 (1,92 MB , .pdf)

Das Deutschlandticket Schule kostet 29  Euro monatlich. Freifahrberechtigte Schüler*innen erhalten das Deutschlandticket Schule weiterhin zum ermäßigten Preis bzw. kostenfrei.

  • 1. freifahrberechtigtes Kind einer Familie: 14  Euro
  • 2. freifahrberechtigtes Kind einer Familie: 7  Euro
  • 3. und jedes weitere freifahrberechtigte Kind einer Familie: 0 Euro

Die Freifahrberechtigung wird von der Stadt Brühl festgelegt und auf dem Antrag vermerkt. Freifahrberechtigt sind Schüler* innen, die einen Schulweg von mehr als 3,5 Kilometer für die Klassen 5 bis 10 oder mehr als 5 Kilometer für die Klassen 11 bis 13 haben. Es wird der fußläufig kürzeste Weg gemessen.

Fragen zur Freifahrberechtigung beantwortet Ihnen das städtische Schulamt unter der Telefonnummer 02232 793931.

Das Deutschlandticket Schule wird als elektronisches Ticket (eTicket) ausgegeben. Das eTicket ist fälschungssicher und kann im Fall von Verlust oder Diebstahl leicht gesperrt werden. So wird ein Missbrauch bereits im Vorfeld verhindert.

Auf dem eTicket sind zu Prüfzwecken folgende Informationen gespeichert:

  • Vor-/Nachname Ihres Kindes
  • Geburtsdatum Ihres Kindes
  • Geltungsdauer des Deutschlandticket Schule

Weitere Vertragsinformationen

Das Deutschlandticket Schule ist personengebunden, nicht übertragbar und zunächst auf das Schuljahr 2023/2024 begrenzt gültig. Es gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis mit Lichtbild.

Verlässt Ihr Kind die Schule, muss der Vertrag bis zum 10. eines Monats schriftlich (Brief oder per E-Mail an info@stadtbus-bruehl.de) bei der Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH gekündigt werden. Eine Kündigung ist jeweils zum Monatsende möglich.

Auch unterjährig kann das Deutschlandticket Schule beantragt werden. Liegt der Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH ein vollständig ausgefüllter Antrag bis zum 10. eines Monats vor so wird ein Deutschlandticket Schule für den Folgemonat ausgestellt und per Brief zugestellt.

Ein verlorenes, gestohlenes oder defektes Deutschlandticket Schule sollte der Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH umgehend per E-Mail gemeldet werden, damit ein Ersatzticket ausgestellt werden kann. Für das Ersatzticket wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben (10 Euro bei dem 1. Verlust und 20 Euro bei allen weiteren Verlusten innerhalb eines Schuljahres).

Zur unkomplizierten Bearbeitung Ihres Anliegens senden Sie bitte eine E-Mail an info@stadtbus-bruehl.de mit der Verlustmeldung unter Angabe des Vor- und Zunamen des Ticketinhabers / der Ticketinhaberin, die besuchte Schule und
Kundennummer (falls zur Hand). Das Ersatzticket wird Ihnen per Brief zugeschickt.


FAQ – Deutschlandticket Schule (14)

  • Bei einem Wechsel auf eine der fünf städtischen Brühler Schulen (Clemens-August-Schule, Erich-Kästner-Realschule, Gesamtschule-Brühl, Max-Ernst-Gymnasium, Pestalozzi-Schule) ist eine Neuausstellung des elektronischen Tickets erforderlich. Der Schulwechsel ist umgehend schriftlich mitzuteilen. Eine Schulbescheinigung der neuen Schule, als Nachweis für den Schulwechsel, ist unbedingt beizufügen.
  • Bei einem Wechsel auf eine andere nicht städtische Brühler Schule (z. B. Karl-Schiller-Berufskolleg) ist eine schriftliche Kündigung erforderlich (siehe hierzu SchülerTicket kündigen).

Für alle Schulabgänger/-wechsler und angehenden Azubis besteht die Möglichkeit das neue Deutschlandticket über uns zu abonnieren.

Einfach das Antragsformular für das Deutschlandticket ausfüllen und bis zum 15. des Vormonats an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH (Engeldorfer Str. 2, 50321 Brühl) zurücksenden oder persönlich im Fahrgastcenter Brühl-Mitte (Carl-Schurz-Str. 80, 50321 Brühl) abgeben. Das beantragte Abo wird Ihnen bequem auf dem Postweg zugestellt.

Ja. Das Deutschlandticket Schule ist als Fahrberechtigung für den Inhaber nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Schülerausweis mit Lichtbild gültig.

Dieser ist auf Verlangen dem Busfahrer oder dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Kann kein Schülerausweis vorgezeigt werden, kann der Busfahrer ein reguläres Fahrtentgelt für den Fahrtweg erheben oder den betreffenden Fahrgast von der Mitnahme ausschließen.

Nein. Das Deutschlandticket Schule ist personengebunden und damit nicht übertragbar.

Das Deutschlandticket Schule gilt ganzjährig rund um die Uhr in ganz Deutschland im Nah- und Regionalverkehr (2. Klasse).

Im Unterschied zum bisherigen SchülerTicket besteht beim Deutschlandticket Schule keine Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern.

Ein Verlust oder die Zerstörung der Trägerkarte (eTicket) ist unverzüglich an die folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: info@stadtbus-bruehl.de.

Folgende Angaben sind hierfür erforderlich: Kundennummer, Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Schule. Die Bearbeitung kann bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen. Für die Neuausstellung wird eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben. Ab dem zweiten Vorfall innerhalb eines Schuljahres beträgt die Gebühr 20,00 EUR.

Bis zum Eintreffen des neuen eTickets sind Einzel- oder 4erTickets zu lösen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht hierfür nicht.

Das Deutschlandticket Schule ist zunächst auf das Schuljahr 2023/2024 begrenzt gültig.

Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens zum 10. des letztgenutzten Abonnementmonats bei der Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH eingegangen sein, damit diese noch zum Monatsende umgesetzt werden kann.

Ihre Kündigung senden Sie bitte, unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Kartennummer, per E-Mail an info@stadtbus-bruehl.de oder per Brief an Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH, Engeldorfer Str. 2, 50321 Brühl.

Das gekündigte / ungültige eTicket ist bis spätestens zum 10. des Folgemonats an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH zurückzusenden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.

Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis (hier: SchülerTicket in Verbindung mit Schülerausweis) besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes ein Betrag von 7,00 EUR fällig.

Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen, ab dem Tag der Kontrolle, bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens, welches die Kontrolle durchgeführt hat, erbringen. Bitte senden Sie den entsprechenden Nachweis an info@stadtbus-bruehl.de

Das eingezogene eTicket wird in diesem Fall direkt an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH zur Prüfung weitergeleitet. Liegt ein technischer Defekt vor, wird dem Kunden kostenfrei ein neues eTicket ausgestellt.

Bei erkennbaren Mängeln (Knicke, Risse, Brüche, starke Abnutzung etc.) wird für die Neuausstellung eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben. Das ausgegebene Ersatz-Ticket besitzt 14 Tage im gesamten VRS-Netz Gültigkeit. Bis zum Eintreffen des neuen eTickets ist dieses zu verwenden.

Wurde ein EBE ausgestellt, wird dieser durch die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH für den Kunden, bei einem Fremd-Verkehrsunternehmen (KVB, REVG, RVK, SWH, SWB etc.) niedergelegt. Eigene durch die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH ausgestellte EBE werden nach Prüfung niedergelegt. Der Kunde muss hier selbst nichts unternehmen.

Freifahrberechtigte Schülerinnen erhalten das Deutschlandticket Schule weiterhin zu den ermäßigten Preisen bzw. kostenfrei (1. Kind: 14  Euro, 2. Kind: 7 Euro und ab 3. Kind: 0  Euro). Die Freifahrberechtigung wird von der Stadt Brühl festgelegt und auf dem Antrag vermerkt. Freifahrberechtigt sind Schüler*innen, die einen Schulweg von mehr als 3,5 Kilometer für die Klassen 5 bis 10 oder mehr als 5 Kilometer für die Klassen 11 bis 13 haben. Es wird der fußläufig kürzeste Weg gemessen.

Fragen zur Freifahrberechtigung beantwortet Ihnen das städtische Schulamt unter der Telefonnummer 02232 79-3931

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