Deutschlandticket

Das Deutschlandticket

Informationen zum Deutschlandticket, Antworten auf die häufigsten Fragen und Formulare zur Beantragung finden Sie auf der folgenden Seite:


ZeitTickets

Abonnements

Anschlussticket

Für Schüler und Berufspendler

Weitere Tickets

Häufige gestellte Fragen

FAQ – SchülerTicket (13)

Ja. Das SchülerTicket ist als Fahrberechtigung für den Inhaber nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Schülerausweis mit Lichtbild gültig. Dieser ist auf Verlangen dem Busfahrer oder dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Kann kein Schülerausweis vorgezeigt werden, kann der Busfahrer ein reguläres Fahrtentgelt für den Fahrtweg erheben oder den betreffenden Fahrgast von der Mitnahme ausschließen.

Nein. SchülerTickets werden auf die Person (tatsächlicher Nutzer) ausgestellt und sind nicht übertragbar.

Das SchülerTicket berechtigt zu täglichen, beliebig häufigen Fahrten innerhalb des VRS-Netzes. Es gilt für Fahrten zur Schule sowie in der Freizeit.

Montags bis freitags in der Zeit ab 19.00 Uhr bis 3.00 Uhr des folgenden Tages, samstags, sonn- und feiertags ganztägig sowie während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen (ausgenommen die beweglichen Ferientage) ab 09.00 Uhr bis 3.00 Uhr des folgenden Tages, darf im Rahmen der in Punkt 9.5 der Beförderungsbedingungen beschriebenen Regelungen ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden.
Die Mitnahme weiterer Personen auf das VRS-SchülerTicket ist nicht möglich.

Ein Verlust oder die Zerstörung der Trägerkarte (eTicket) ist unverzüglich an die folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: info@stadtbus-bruehl.de. Folgende Angaben sind hierfür erforderlich: Kundennummer, Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Schule. Die Bearbeitung kann bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen. Für die Neuausstellung wird eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben. Ab dem zweiten Vorfall innerhalb eines Schuljahres beträgt die Gebühr 20,00 EUR. Bis zum Eintreffen des neuen eTickets sind Einzel- oder 4erTickets zu lösen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht hierfür nicht.

Nein. Das Abonnement gilt für 12 Monate. Wenn Abonnements nicht gekündigt werden, verlängern sie sich auf unbestimmte Zeit.

Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bitten wir bis zum 10. des letztgenutzten Abonnementmonats an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH zu senden, damit diese noch zum Monatsende umgesetzt werden kann. Ihre Kündigung senden Sie bitte, unter Angabe Ihrer Kunden- sowie Kartennummer, per E-Mail an info@stadtbus-bruehl.de oder per Brief an Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH, Engeldorfer Str. 2, 50321 Brühl.

Das gekündigte / ungültige eTicket ist bis spätestens zum 10. des Folgemonats an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH zurückzusenden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.

  • Bei einem Wechsel auf eine der fünf städtischen Brühler Schulen (Clemens-August-Schule, Erich-Kästner-Realschule, Gesamtschule-Brühl, Max-Ernst-Gymnasium, Pestalozzi-Schule) ist eine Neuausstellung des elektronischen Tickets erforderlich. Der Schulwechsel ist umgehend schriftlich mitzuteilen. Eine Schulbescheinigung der neuen Schule, als Nachweis für den Schulwechsel, ist unbedingt beizufügen.
  • Bei einem Wechsel auf eine andere nicht städtische Brühler Schule (z. B. Karl-Schiller-Berufskolleg) ist eine schriftliche Kündigung erforderlich (siehe hierzu SchülerTicket kündigen).

Für alle Schulabgänger/-wechsler und angehenden Azubis besteht die Möglichkeit das neue Deutschlandticket über uns zu abonnieren.

Einfach das Antragsformular für das Deutschlandticket ausfüllen und bis zum 15. des Vormonats an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH (Engeldorfer Str. 2, 50321 Brühl) zurücksenden oder persönlich im Fahrgastcenter Brühl-Mitte (Carl-Schurz-Str. 80, 50321 Brühl) abgeben. Das beantragte Abo wird Ihnen bequem auf dem Postweg zugestellt.

Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis (hier: SchülerTicket in Verbindung mit Schülerausweis) besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes ein Betrag von 7,00 EUR fällig. Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen, ab dem Tag der Kontrolle, bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens, welches die Kontrolle durchgeführt hat, erbringen. Bitte senden Sie den entsprechenden Nachweis an info@stadtbus-bruehl.de

Das eingezogene eTicket wird in diesem Fall direkt an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH zur Prüfung weitergeleitet. Liegt ein technischer Defekt vor, wird dem Kunden kostenfrei ein neues eTicket ausgestellt. Bei erkennbaren Mängeln (Knicke, Risse, Brüche, starke Abnutzung etc.) wird für die Neuausstellung eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben. Das ausgegebene ErsatzTicket besitzt 14 Tage im gesamten VRS-Netz Gültigkeit. Bis zum Eintreffen des neuen eTickets ist dieses zu verwenden. Wurde ein EBE ausgestellt, wird dieser durch die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH für den Kunden, bei einem Fremd-Verkehrsunternehmen (KVB, REVG, RVK, SWH, SWB etc.) niedergelegt. Eigene durch die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH ausgestellte EBE werden nach Prüfung niedergelegt. Der Kunde muss hier selbst nichts unternehmen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner Skip to content