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Nach Erstellung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ermitteln wir auf der Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs und der aktuellen Energiepreise die Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlung. Auf Seite 1 der Jahresverbrauchsabrechnung sind die Fälligkeitstermine sowie die neuen Abschläge für das kommende Jahr vermerkt.

Um die Höhe der Abschlagsbeiträge zu ermitteln, dienen die uns vorliegenden Daten und / oder Angaben

  • zur Anzahl der Personen
  • zu Geräten mit eventuell hohem Stromverbrauch (Durchlauferhitzer, Aquarien, Wasserbetten etc.)

als Anhaltspunkt. Gleichzeitig stellen sie Erfahrungswerte dar. Um sicherzustellen, dass Ihre Abschläge optimal zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch passen, können Sie uns nach 3 bis 4 Monaten einen Zwischenzählerstand mitteilen. Wir prüfen diesen und passen den Abschlag bei Bedarf an.

Die Abschläge sind jeweils zum 15. eines Monats beginnend ab dem 15. Februar fällig.

Um eine überraschende Nachzahlung bei der nächsten Jahresrechnung entgegenzuwirken, haben unsere Kund*innen die Möglichkeit, Ihren monatlichen Teilbetrag anpassen zu lassen.

Wichtig: Eine Senkung der Abschlagsbeträge setzt voraus, dass Sie uns einen veränderten Verbrauch nachweisen. Am einfachsten und schnellsten gelingt dies durch die Angabe eines aktuellen Zählerstands.

Unser Tipp: Nutzen Sie einfach und bequem Ihren persönlichen Account in unserem Kundenportal zur Anpassung Ihrer Abschläge.

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