Auf Ihrer Jahresabrechnung (Seite 1) ist unter dem Punkt 11„abzüglich bezahlter Abschläge“ der von Ihnen gezahlte Gesamtbetrag des vergangenen Jahres aufgeführt. Sind alle Abschläge ausgeglichen, summiert sich hier der Betrag von elf Abschlägen. Falls Sie in diesem Jahr umgezogen sind, ist hier entsprechend die Summe weniger Abschläge aufgeführt. Haben Sie zu viel bezahlt, wird dies unter dem Punkt „zuzüglich bestehendes Guthaben“ vermerkt. Nicht beglichene Mahnkosten sowie Sperrgebühren sind unter „zuzüglich bestehende Forderungen“ zu finden.
Unsere Kund*innen zahlen lediglich elf Abschläge pro Jahr, beginnend ab dem 15. Februar eines Jahres. Der Abschlagsbetrag wird stets zum 15. eines Monats fällig und errechnet sich aus dem Verbrauch Ihres Vorjahres sowie dem aktuellen Energiepreis.
Einzige Ausnahme: Im Bereich Nahwärme zahlen Sie für Ihre Heizkosten zwölf Abschläge pro Jahr.
Ihr Abschlagsbetrag wird jedes Jahr anhand ihres Vorjahresverbrauches und der aktuellen Energiepreise neu berechnet. Somit verändert sich der Abschlag jedes Jahr.
Generell gilt: Ist der Verbrauch niedriger als im Vorjahr, kann der Abschlag ebenfalls niedriger sein. Ist der Verbrauch höher als im Vorjahr, kann eine Erhöhung der Abschläge vorgenommen werden.
Unser Tipp: Sie können über Ihr Kundenportal alle abgerechneten Verbräuche bis zu drei Jahren rückwirkend einsehen.
Eine Veränderung Ihres Energiebedarfes kann mehrere Gründe haben: Es kann an äußeren Einflüssen beispielsweise aufgrund eines langen und sehr kalten Winters, langen Hitzeperioden oder zusätzlichen Elektrogeräten in Ihrem Haushalt liegen. Wohl möglich hat sich aber auch Ihr Nutzungsverhalten bewusst oder unbewusst im Laufe des Jahres verändert. Auch in die Jahre kommende Elektrogeräte, die mehr Strom verbrauchen, können eine Erklärung sein. Wir unterstützen Sie als unsere Kund*innen kostenfrei bei der Suche nach Energiefressern. Zum Beispiel mit kostenlosen Messgeräten zum Ausleihen (Pfandleihgabe 30,00 Euro) oder durch eine persönliche und individuelle Energieberatung. Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Unser Tipp
In unserem virtuellen Beratungszentrum, erhalten Sie kostenlos und ohne Registrierung Informationen zu folgenden Themen:
- Energiespartipps
- Verbrauchsanalysen
- Haushaltsgerätecheck
- Energieausweise
- EnEV 2014
- Förderprogramme
- Photovoltaikrechner
Schauen Sie doch mal vorbei!
Wir bieten Ihnen individuelle Tarife für Ihre Strom- und Gasversorgung. Somit finden wir stets den Tarif, der zu Ihren Ansprüchen und Vorstellungen passt. Sehr gerne beraten wir Sie dazu in unserem SWB Kundencenter. Telefonisch oder auch persönlich direkt vor Ort.
Unsere Kontaktdaten
SWB Kundencenter
Janshof 19
50321 Brühl
Tel.: 02232 702-800
Unser Tipp: Eine Tarifoptimierung können Sie auch jederzeit einfach und bequem von zu Hause oder unterwegs in Ihrem persönlichen Kundenportal vornehmen.
BrühlGas ist ein natürliches Produkt. Da der Energie- und Wärmegehalt je Kubikmeter Gas schwankt, wird Gas nicht direkt nach Kubikmeter, sondern nach seinem Wärmeinhalt in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Dies wird auch als „thermische Gasabrechnung“ bezeichnet.
Die abgenommene Gasmenge wird am Zähler in Kubikmeter (m³) gemessen. Die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden erfolgt unter Berücksichtigung eines sogenannten Umrechnungsfaktors:
Kubikmeter x Brennwert im Normzustand x Zustands-Zahl = Verbrauch in kWh
Zur Erklärung
Kubikmeter
Dies ist der unter Betriebsbedingungen (Druck, Höhenlage und Gastemperatur) ermittelte volumetrische Verbrauch.
Brennwert
Der Brennwert bestimmt den Energiegehalt des Gases. Erdgas ist ein natürliches Produkt, sodass der Energiegehalt schwanken kann. Der Brennwert wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert des jeweiligen Abrechnungszeitraums in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.
Zustandszahl
Beim Gas wird zwischen Betriebszustand und Normzustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand an der Abnahmestelle, also Ihrem Gaszähler. Das Gasvolumen wird hier durch verschiedene Faktoren beeinflusst, wie die durchschnittliche Temperatur, die Höhenlage und den Luftdruck. Am Gaszähler wird ermittelt, wie viel Gas (im Betriebszustand) verbraucht wurde, abgerechnet wird jedoch im Normzustand. Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Mit diesem Faktor wird das gelieferte Gas an Ihrer Abnahmestelle in den Normzustand zurückgerechnet.
Normzustand
Das Volumen eines Gases bei einer Temperatur von Null Grad und einem Druck von 1.013,25 bar wird als Normzustand bezeichnet.
Die Zählerstände werden zum Jahreswechsel abgelesen. In der Regel verschicken wir Ablesekarten an unsere Verbraucher*innen. Mit dieser Ablesekarte können Sie Ihre Zählerstände selbst eintragen und die Karte kostenfrei an uns zurücksenden.
Wichtig: In der Regel erfolgt die Ablesung kontaktlos ohne eine*n Ableser*in.
Unser Tipp: Sie können Ihre Zählerstandsmeldung auch jederzeit online, per E-Mail oder telefonisch über unsere Rufnummer unter 02232 702-800 übermitteln. Über die Ablesekarte können Sie uns Ihren Zählerstand auch postalisch übermitteln.
Die Aufteilung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. bei einem Tarif- oder Zählerwechsel. Durch diese zeitliche Abgrenzung ist gewährleistet, dass der in den entsprechenden Zeiträumen entstandene Verbrauch dem jeweiligen Tarif und Preis zugeordnet werden kann.
Zur Überprüfung Ihrer Abrechnung empfehlen wir, zunächst einen Blick auf Ihre Zählerstände zu werfen. Stimmt der abgelesene Zählerstand mit Ihrem aktuellen Zählerstand überein? Sind alle Abschlagszahlungen, die Sie bezahlt haben, auf der Rechnung gutgeschrieben? Falls dann noch Fragen auftreten, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen in unserem Kundecenter. Ob telefonisch unter der Servicehotline unter 02232 702-800 oder persönlich am Janshof 19 – wir sind für Sie da! Nutzen Sie darüber hinaus auch gerne unser Kundenportal für Ihre Fragen.
Bei einem Leerstand ist der Verbrauch gegenüber einer bewohnten Wohnung oder einem Gebäude in der Regel geringer oder gar nicht vorhanden. Pro Zähler wird zu dem eventuell vorhandenen Verbrauch jedoch auch ein zeitteiliger Grundpreis fällig. Dieser Grundpreis wird auf den Tag genau ermittelt und abgerechnet.