In der Regel sind Strom- und Gas in Ihrer neuen Wohnung bereits verfügbar. Nutzen Sie unseren Tarifrechner. Wir beraten Sie gerne zu den für Sie passenden Tarifen.
Sollten Sie keinen Strom- oder Erdgasliefervertrag für die neue Wohnung abgeschlossen haben, werden Sie automatisch in unserem Grundversorgungstarif beliefert.

Umzug melden
Melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vorab
- in der Stadtwerke Brühl-App
- im Kundenportal
- per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-bruehl.de
Um Ihre Umzugsmeldung reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:
14 Tage vor Ihrem Umzug
- Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Name des Vertragspartners
- Geburtsdatum des Vertragspartners
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählernummern, die an bzw. abgemeldet werden sollen
- Die Daten der jeweiligen Marktlokations-ID (MaLo-ID), die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden, bzw. bei Ihrem neuen Vermieter oder beim Netzbetreiber erfragen können.
- Falls bekannt: bei Einzügen die Vormieter*innen bzw. bei Auszügen die Nachmieter*innen
- Bei Auszug: Ihre neue Adresse für die Abschlussrechnung
Am Tag des Umzugs
- Ihre Zählerstände der an- bzw. abzumeldenden Zähler
An- und Abmeldung von Strom- und Gas im Voraus
Seit dem 6. Juni 2025 ist eine rückwirkende Anmeldung von Strom- oder Gasverträgen in Deutschland gesetzlich nicht mehr möglich.
Diese Regeln besagen kurz und einfach: Eine Anmeldung muss immer im Voraus erfolgen.
Der Gesetzgeber schreibt seit dem Stichtag vor, dass der rein technische Wechsel des Energieanbieters im Hintergrund deutlich beschleunigt und innerhalb von nur 24 Stunden abgewickelt werden muss (§ 20a Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz). Ihre bestehenden vertraglichen Kündigungsfristen bleiben davon völlig unberührt. Damit dieser schnelle Datenaustausch zwischen den Anbietern fehlerfrei funktioniert, hat die Bundesnetzagentur bundesweit einheitliche Fristen festgelegt (Beschluss BK6-22-024).
Das System ist technisch und rechtlich so programmiert, dass die digitale Meldung zwingend beim Netzbetreiber eingegangen sein muss, bevor die Belieferung offiziell startet. Eine rückwirkende Bearbeitung im System ist für keinen Anbieter in Deutschland mehr möglich.
Was bedeutet das für Sie?
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an (circa 14 Tage im Voraus): Teilen Sie uns Ihren Einzugs- oder Auszugstermin bereits im Voraus mit, sobald Sie das genaue Datum wissen.
Keine Sorge, das Licht bleibt an: Wenn Sie die rechtzeitige Anmeldung vergessen haben sollten, stehen Sie nicht im Dunkeln. In diesem Fall rutschen Sie beim Einzug automatisch in die gesetzliche Grundversorgung. Um in Ihren gewünschten, oft günstigeren Wunschtarif wechseln zu können, benötigen wir Ihre Meldung so schnell wie möglich im Voraus.
Häufige Fragen zum Thema Ein- und Auszug melden
Umzug melden (7)
Für einen reibungslosen Umzug benötigen Sie folgende Angaben:
- Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Name und Geburtsdatum des Vertragspartners
- Datum des Ein- oder Auszugs
- Zählernummer
- Die Daten der jeweiligen Marktlokations-ID (MaLo-ID), die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden, bzw. bei Ihrem neuen Vermieter oder beim Netzbetreiber erfragen können.
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID ) ist ein einheitlicher digitaler Standard. Sie besteht aus elf Ziffern und wird vom Netzbetreiber vergeben.
Sie vereinfacht die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Die MaLo-ID kennzeichnet jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig.
Die MaLo-ID ihrer alten Wohnung zieht nicht mit um.
Die MaLo-ID ist für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Umzug oder für den Lieferantenwechsel relevant. Durch Sie kann ein technischer Anbieterwechsel kurzfristig umgesetzt werden.
Nein. Da seit dem 6. Juni 2025 rückwirkende An- und Abmeldungen systemseitig nicht mehr verarbeitet werden können, ist eine rechtzeitige Meldung im Voraus besonders wichtig
Informieren Sie uns 14 Tage vor Ihrem Umzug, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung. Die MaLo-ID der neuen Wohnung können Sie vom Vermieter, Vormietern oder direkt vom zuständigen Netzbetreiber erfahren.
Bei einem Umzug nehmen Sie Ihren Vertrag – wenn nicht anders gewünscht – einfach zu den bisherigen Konditionen mit in Ihr neues Zuhause.
Möchten Sie das nicht oder können wir Ihnen den Vertrag an der neuen Adresse nicht zu den gleichen Konditionen anbieten, haben Sie ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen (gemäß § 41b Abs. 4 EnWG). Details hierzu finden Sie auch in unseren AGB Strom oder unseren AGB Gas.
Auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen, sind Sie bis zur Beendigung des Vertrages für die Kosten verantwortlich.
Teilen Sie uns Umzüge daher bitte immer so früh wie möglich mit. Ab 6. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht zulässig sind.
Wenn Sie es versäumt haben Ihren Einzug rechtzeitig zu melden, wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter bzw. Eigentümer in Rechnung gestellt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich daher rechtzeitig anmelden.