Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag oder Ihrer Abrechnung?

Unser SWB Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung. 

Sie möchten eine Störung melden?

Wir sind rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche für Sie da! Alle wichtige Kontaktdaten finden Sie hier auf unserer Störungsseite. 

Sie möchten uns Ihren Zählerstand übermitteln?

Dies können Sie ganz bequem und einfach über unser Kundenportal erledigen.

Sie haben Fragen zu Energieeffizienz und Einsparmöglichkeiten?

Unser Energieberater Herr Joachim Fesser hilft Ihnen gerne weiter.

Sie möchten mehr zur Qualität Ihres Trinkwassers wissen?

Unsere Trinkwasseranalyse und weitere Informationen finden Sie hier

Trinkwasseranalyse – 2023 (177,16 kB , .pdf)

Sie benötigen Informationen zu Schlichtung und Verbraucherservice?

Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich gerne an unser SWB Kundencenter:  

Stadtwerke Brühl GmbH
Janshof 19
50321 Brühl

Telefon: 02232 702-800
E-Mail: info@stadtwerke-bruehl.de.

Die Bundesstelle für Energieeffizienz hilft Ihnen weiter. Hier wird im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkund*innen eine Liste mit Energiedienstleistern, Anbietern von Energieaudits und Anbietern von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt.  Weiterführende Informationen zu dieser Liste und den Anbietern erhalten Sie unter www.bfee-online.de. Umfangreiche Informationen finden Sie auch bei der Deutschen Energieagentur unter www.dena.de.

Gesetzliche Grundlagen

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher*innen) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Brühl GmbH, SWB Kundencenter, Engeldorfer Str. 2, 50321 Brühl.

Schlichtungsstelle

Kund*innen sind berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:

Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 / 27 57 240 – 0, Mo. – Fr. 10:00 – 16:00 Uhr, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erhalten Sie über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 / 22480-500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr – 15:00 Uhr), Telefax: 030 / 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner Skip to content