Darüber hinaus haben die aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung auch Einfluss auf die Jahresverbrauchsabrechnung hier in Brühl. Auch hierzu beantworten wir die wichtigsten Fragen. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter*innen im SWB Kundencenter auch weiterhin persönlich für Sie da.

Eine wichtige Information vorab

Kontaktlose Ablesung

Aktuell findet eine Ablesung nur kontaktlos, d.h. ohne Beisein eines Ableseunternehmens, statt. Eine Ablesung ohne Beisein der Mitarbeiter*innen hat für Sie allerdings durchaus Vorteile:

  • Für den Zugang zum Zähler brauchen Sie an keinem bestimmten Tag anwesend sein.
  • Eine notwendige Terminvereinbarung mit Mitarbeiter*innen entfällt
  • Sie entscheiden selbst, bis wann Sie zum vorgegebenen Termin ablesen

So übermitteln Sie Ihren Zählerstand

Online
  • Scannen Sie mit Ihrem Smartphone den auf der Ablesekarte abgebildeten QR-Code.
  • Dieser verweist Sie auf folgenden Link. Dort können Sie Ihren Zählerstand eingeben: zum Zählerstand-Formular
Postalisch
  • Auf dem Kontrollabschnitt der Ablesekarte können Sie den Zählerstand gut leserlich eintragen
  • Rücksendung der Ablesekarte erfolgt postalisch an die Stadtwerke 
Telefonisch
  • Sie können den Zählerstand auch telefonisch übermitteln: 02232 702-800
  • Öffnungszeiten des SWB Kundencenters: Mo – Fr 9:00 -13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Achtung Bitte führen Sie die Ablesung bis spätestens zum angegebenen Rücksendedatum eigenständig durch und melden Sie den Zählerstand an uns zurück.

Auf Ihrer Ablesekarte finden Sie zusätzliche Informationen zur Durchführung der Ablesung. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere FAQ weiter.

Noch ein wichtiger Hinweis

Als Ihr zuständiger Messdienstleister / Netzbetreiber sind wir verpflichtet, mindestens einmal jährlich Zählerstände zu ermitteln und Ihren Energielieferanten diese zur Verfügung zu stellen. Es steht Ihrem Energielieferanten jedoch frei, weitere Ablesungen durchzuführen bzw. Ihnen weitere Ablesekarten zu senden. Wir benötigen die Zählerstände, auch wenn Sie Ihre Energie von einem anderen Energielieferanten beziehen.

Jahresverbrauchsabrechnung – Ablesekarte (10)

Gegebenenfalls hat sich Ihre Zählernummer geändert. Dies ist auf dem Zähler durch einen angebrachten Klebestreifen gekennzeichnet.

Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Die Aufteilung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. bei einem Tarif- oder Zählerwechsel. Durch diese zeitliche Abgrenzung ist gewährleistet, dass der in den entsprechenden Zeiträumen entstandene Verbrauch dem jeweiligen Tarif und Preis zugeordnet werden kann.

Bitte tragen Sie lediglich Ihren Zählerstand ein. Dieser wird automatisch erfasst. Zusätzliche Informationen auf der Ablesekarte werden nicht erkannt.

Wir bitten Sie, uns die Zählerstände so leserlich wie möglich zu übermitteln. Falls die Zahlen beim Einlesen nicht automatisch erkannt werden, wird die Ablesekarte ausgesteuert und die Erfassung nochmals durch unsere Sachbearbeiter*innen geprüft.

Wir bitten Sie darum, uns Ihre Ablesekarte mit dem aktuellen Zählerstand ausgefüllt zurückzusenden. Als Ihr zuständiger Messdienstleister / Netzbetreiber sind wir einmal im Jahr dazu verpflichtet, einen Zählerstand zu ermitteln. Wir übermitteln die von Ihnen angegebenen Zählerstand dann an Ihren Lieferanten.

Wir haben als keinen Einfluss darauf, zu welchem Zeitpunkt Ihr Lieferant als Netzbetreiber die Rechnungen verschickt. Ablese- und Abrechnungstermin können daher voneinander abweichen. Falls es in Ihrem Interesse ist, können Sie uns den aktuellen Zählerstand zu Kontrollzwecken telefonisch durchgeben.

In der Regel erhalten Sie für fernausgelesene Zähler keine Ablesekarte. Gegebenenfalls gibt es bei Ihnen allerdings noch weitere, nicht fernausgelesene Zähler. Für diese benötigen Sie eine Ablesekarte. Wir bitten Sie, die Karte nach Möglichkeit auszufüllen und diese an uns zurückzusenden.

Als zuständiger Messdienstleister / Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr den Zählerstand zu ermitteln. Ihrem Energielieferanten steht es zusätzlich frei, Ihnen weitere Ablesekarten zuzusenden.

Alle auf der Ablesekarte abgedruckten Felder müssen ausgefüllt werden. Nachkommastellen sind durch ein Komma gekennzeichnet. Die nicht benötigten Stellen sind auf der Karte mit einem „X“ vermerkt.

Jahresverbrauchsabrechnung – Auswirkung politischer Beschlüsse (4)

Liegt Ihr Jahresverbrauch unter dem Jahresverbrauch von 1.5 Millionen kWh/Jahr, so erhalten Sie die Dezember-Soforthilfe.

Weitere Voraussetzung: Sie verbrauchen die gelieferte Wärme zum Eigenbedarf oder stellen die Energie ihren Mieter*innen zur Nutzung zu Verfügung. Dann erhalten Sie die Dezembersoforthilfe. Hierbei wird nicht der tatsächliche Verbrauch für Dezember berechnet, sondern als Maßstab dient der Jahresverbrauch, den der Lieferant im September 2022 prognostiziert hat. Hinzu kommt noch ein Aufschlag von 20 Prozent.  

Für Dezember brauchen Sie daher keine Zahlung tätigen. Bei Kund*innen mit einem Dauerauftrag wird die Zahlung sowie der Entlastungsbetrag bei der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet.

Haben Sie als Zahlungsmöglichkeit eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt, so werden die im Dezember 2022 fälligen Abschlagszahlungen nicht einbezogen.

Weiterführende Informationen, auch zu Ausnahmeregelungen, erhalten Sie hier:

Liegt Ihr Jahresverbrauch unter dem Jahresverbrauch von 1.5 Millionen kWh/Jahr, so erhalten Sie die Dezember-Soforthilfe. Davon betroffen sind Privathaushalte sowie kleinere und mittelständische Unternehmen. Hierunter fallen Gewerbebetriebe, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Universitäten und Schulen.

Voraussetzung: Sie nutzen das Erdgas nicht zu kommerziellen Zwecken von Strom- oder Wärmeerzeugnisanlagen.

Hierbei wird nicht der tatsächliche Verbrauch berechnet, sondern als Maßstab dient der Jahresverbrauch, den der Erdgaslieferant im September 2022 prognostiziert hat.

Für Dezember brauchen Sie daher keine Zahlung tätigen. Bei Kund*innen mit einem Dauerauftrag wird die Zahlung sowie der Entlastungsbetrag bei der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet.

Haben Sie als Zahlungsmöglichkeit eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt, so werden die im Dezember 2022 fälligen Abschlagszahlungen nicht einbezogen. Weiterführende Informationen, auch zu Ausnahmeregelungen, erhalten Sie hier:

Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent hat unmittelbaren Einfluss auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung.

Sie gilt ab 1. Oktober 2022. Dementsprechend wird sie auch ab diesem Zeitpunkt bei der Erstellung der Rechnung berücksichtigt.

Sinn und Zweck der Gasspeicherumlage ist es, die Mehrkosten der Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) aufzufangen. Die THE ist verantwortlich für die Einhaltung der Füllstandsvorgaben der deutschen Gasspeicher. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen entstehen bei der Befüllung erhebliche Mehrkosten, die seit dem 1. Oktober an die Bilanzverantwortlichen weitergegeben werden.

Somit auch an die Stadtwerke Brühl. Der Betrag für die Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 Euro pro kWh und wird auf der Rechnung angegeben.

Jahresverbrauchsabrechnung – Durchführung (12)

Ihre Zählernummer wird auf der Ablesekarte angegeben. In unserem Anschreiben haben wir beispielhaft Zähler abgedruckt. Anhand dieser Abbildung können Sie erkennen, an welcher Stelle die Zählernummer zu finden ist. Sie müssen lediglich die Zählernummer des Zählers vergleichen.

Wenn nach Eingang der Zählerstände ein Wert in unserem Abrechnungssystem nicht plausibel erscheint, beauftragen wir eine*n Ableser*in zur Durchführung der Ablesung.

Auch hier möchten wir Sie bitten, Ihren Zählerstand eigenhändig abzulesen und uns in Form eines Übergabeprotokolls zu übermitteln. Wir geben den Zählerstand dann automatisch an Ihren Lieferanten zur Erstellung der Schlussverbrauchsabrechnung weiter.

Leider ist es uns nicht möglich, die Ablesung individuell zu gestalten. Bitten Sie daher in einem solchen Fall Familienmitglieder, Freunde oder andere Mieter*innen um Unterstützung.

Falls auf der Ablesekarte ein falscher Zählerstand vermerkt und dies nicht im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle ermittelt wurde, wird zunächst ein falscher Verbrauch abgerechnet.

Sobald Sie Ihrem Lieferanten jedoch den richtigen Stand mitgeteilt haben, wird dieser Wert korrigiert und vom Lieferanten an uns als zuständigen Messdienstleister übermittelt.

In diesem Fall müssen wir Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Als Grundlage dient Ihr Verbrauch aus dem vorherigen Abrechnungsjahr oder auch Vergleichswerte. Wir übermitteln den Wert des Zählerstands dann anschließend an Ihren Lieferanten.

Es sind nur die Zählwerke relevant, die auf der Ablesekarte abgedruckt wurden. Lesen Sie bitte nur diese Zählwerke ab.

Wir bitten Sie, lediglich den auf Ihrer Ablesekarte genannten Zähler abzulesen. Dort haben wir die entsprechende Zählernummer aufgedruckt.

Nach Eingang Ihrer Daten werden die angegebenen Zählerstände von uns geprüft. Weicht der Verbrauch zu stark ab, so wird er durch eine*n Stadtwerke-Mitarbeiter*in nochmals geprüft.

Kleiner Tipp: Übersenden Sie uns optional ein Foto des Zählers und des Zählerstands, so ist die erneute Überprüfung vor Ort nicht notwendig.

Bei der kontaktlosen Ablesung müssen Sie nicht mehr an einem bestimmten Tag für unsere Mitarbeiter*innen den Zugang zum Zähler gewährleisten. Sie können selbst entscheiden, wann Sie den Zählerstand ablesen.

Wichtig ist nur, das vorgegebene Rücksendedatum einzuhalten. Dies ist auf der Ablesekarte vermerkt. Darüber hinaus entfallen für Sie die Kosten, die durch Aufnahme der Zählerstände durch unser Fachpersonal entstehen würden. Auch die Übertragung der Zählerstände in das Abrechnungssystem und deren Weitergabe an Berechtige, id.R. Lieferanten, sind Bestandteile des Messentgeltes und wären somit für Sie mit Kosten verbunden.

Sie können den Zählerstand gut leserlich auf der Ablesekarte eintragen und an uns zurücksenden.

Eine weitere Möglichkeit: Einfach und sicher über das Internet. Auf Ihrer Ablesekarte ist der dazu gehörige Link mit Passwort und Kartennummer angegeben. Diese Daten tragen Sie online einfach ein.

Sie können Ihren Zählerstand aber auch über Ihr Handy durchgeben. Auch der dafür notwendige QR-Code befindet sich auf der Ablesekarte. Sie gelangen automatisch zu Ihrer persönlichen Erfassungsmaske und können bequem und sicher die notwendigen Daten durchgeben.

Selbstverständlich nehmen wir die Übermittlung der Zählerstände auch telefonisch unter der Rufnummer 02232 702-800 entgegen.

Befindet sich Ihr Zähler nicht in der Wohnung, so ist er entweder im Keller, im Treppenhaus oder in einem separaten Zählerschrank installiert. Im Zweifelsfall hilft Ihnen Ihr*e Vermieter*in weiter. Leben Sie in einem Mehrfamilienhaus, ist es durchaus möglich, dass der Zähler in einem separaten Zählerraum untergebracht ist. Es ist verpflichtend, dass der Zähler für Sie zugänglich ist. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre*n Vermieter*in, die Hausverwaltung oder eine*n Hausmeister*in.

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