Darüber hinaus haben die aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung auch Einfluss auf die Jahresverbrauchsabrechnung hier in Brühl. Auch hierzu beantworten wir die wichtigsten Fragen. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter*innen im SWB Kundencenter auch weiterhin persönlich für Sie da.

Eine wichtige Information vorab

Kontaktlose Ablesung

Aktuell findet eine Ablesung nur kontaktlos, d.h. ohne Beisein eines Ableseunternehmens, statt. Eine Ablesung ohne Beisein der Mitarbeiter*innen hat für Sie allerdings durchaus Vorteile:

  • Für den Zugang zum Zähler brauchen Sie an keinem bestimmten Tag anwesend sein.
  • Eine notwendige Terminvereinbarung mit Mitarbeiter*innen entfällt
  • Sie entscheiden selbst, bis wann Sie zum vorgegebenen Termin ablesen

So übermitteln Sie Ihren Zählerstand

Online
  • Scannen Sie mit Ihrem Smartphone den auf der Ablesekarte abgebildeten QR-Code.
  • Dieser verweist Sie auf folgenden Link. Dort können Sie Ihren Zählerstand eingeben: zum Zählerstand-Formular
Postalisch
  • Auf dem Kontrollabschnitt der Ablesekarte können Sie den Zählerstand gut leserlich eintragen
  • Rücksendung der Ablesekarte erfolgt postalisch an die Stadtwerke 
Telefonisch
  • Sie können den Zählerstand auch telefonisch übermitteln: 02232 702-800
  • Öffnungszeiten des SWB Kundencenters: Mo – Fr 9:00 -13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Achtung Bitte führen Sie die Ablesung bis spätestens zum angegebenen Rücksendedatum eigenständig durch und melden Sie den Zählerstand an uns zurück.

Auf Ihrer Ablesekarte finden Sie zusätzliche Informationen zur Durchführung der Ablesung. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere FAQ weiter.

Noch ein wichtiger Hinweis

Als Ihr zuständiger Messdienstleister / Netzbetreiber sind wir verpflichtet, mindestens einmal jährlich Zählerstände zu ermitteln und Ihren Energielieferanten diese zur Verfügung zu stellen. Es steht Ihrem Energielieferanten jedoch frei, weitere Ablesungen durchzuführen bzw. Ihnen weitere Ablesekarten zu senden. Wir benötigen die Zählerstände, auch wenn Sie Ihre Energie von einem anderen Energielieferanten beziehen.

Energieabrechnung (10)

Unsere Kund*innen zahlen lediglich elf Abschläge pro Jahr, beginnend ab dem 15. Februar eines Jahres. Der Abschlagsbetrag wird stets zum 15. eines Monats fällig und errechnet sich aus dem Verbrauch Ihres Vorjahres sowie dem aktuellen Energiepreis.

Einzige Ausnahme: Im Bereich Nahwärme zahlen Sie für Ihre Heizkosten zwölf Abschläge pro Jahr.

Ihr Abschlagsbetrag wird jedes Jahr anhand ihres Vorjahresverbrauches und der aktuellen Energiepreise neu berechnet. Somit verändert sich der Abschlag jedes Jahr.

Generell gilt: Ist der Verbrauch niedriger als im Vorjahr, kann der Abschlag ebenfalls niedriger sein. Ist der Verbrauch höher als im Vorjahr, kann eine Erhöhung der Abschläge vorgenommen werden.

Unser Tipp: Sie können über Ihr Kundenportal alle abgerechneten Verbräuche bis zu drei Jahren rückwirkend einsehen.

Eine Veränderung Ihres Energiebedarfes kann mehrere Gründe haben: Es kann an äußeren Einflüssen beispielsweise aufgrund eines langen und sehr kalten Winters, langen Hitzeperioden oder zusätzlichen Elektrogeräten in Ihrem Haushalt liegen. Wohl möglich hat sich aber auch Ihr Nutzungsverhalten bewusst oder unbewusst im Laufe des Jahres verändert. Auch in die Jahre kommende Elektrogeräte, die mehr Strom verbrauchen, können eine Erklärung sein. Wir unterstützen Sie als unsere Kund*innen kostenfrei bei der Suche nach Energiefressern. Zum Beispiel mit kostenlosen Messgeräten zum Ausleihen (Pfandleihgabe 30,00 Euro) oder durch eine persönliche und individuelle Energieberatung. Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unser Tipp

In unserem virtuellen Beratungszentrum, erhalten Sie kostenlos und ohne Registrierung Informationen zu folgenden Themen:

  • Energiespartipps
  • Verbrauchsanalysen
  • Haushaltsgerätecheck
  • Energieausweise
  • EnEV 2014
  • Förderprogramme
  • Photovoltaikrechner 

Schauen Sie doch mal vorbei!

Wir bieten Ihnen individuelle Tarife für Ihre Strom- und Gasversorgung. Somit finden wir stets den Tarif, der zu Ihren Ansprüchen und Vorstellungen passt. Sehr gerne beraten wir Sie dazu in unserem SWB Kundencenter. Telefonisch oder auch persönlich direkt vor Ort.  

Unsere Kontaktdaten

SWB Kundencenter
Janshof 19
50321 Brühl

Tel.: 02232 702-800

Unser Tipp: Eine Tarifoptimierung können Sie auch jederzeit einfach und bequem von zu Hause oder unterwegs in Ihrem persönlichen Kundenportal vornehmen.

BrühlGas ist ein natürliches Produkt. Da der Energie- und Wärmegehalt je Kubikmeter Gas schwankt, wird Gas nicht direkt nach Kubikmeter, sondern nach seinem Wärmeinhalt in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Dies wird auch als „thermische Gasabrechnung“ bezeichnet.

Die abgenommene Gasmenge wird am Zähler in Kubikmeter (m³) gemessen. Die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden erfolgt unter Berücksichtigung eines sogenannten Umrechnungsfaktors:

Kubikmeter x Brennwert im Normzustand x Zustands-Zahl = Verbrauch in kWh

Zur Erklärung

Kubikmeter

Dies ist der unter Betriebsbedingungen (Druck, Höhenlage und Gastemperatur) ermittelte volumetrische Verbrauch.

Brennwert

Der Brennwert bestimmt den Energiegehalt des Gases. Erdgas ist ein natürliches Produkt, sodass der Energiegehalt schwanken kann. Der Brennwert wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert des jeweiligen Abrechnungszeitraums in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.

Zustandszahl

Beim Gas wird zwischen Betriebszustand und Normzustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand an der Abnahmestelle, also Ihrem Gaszähler. Das Gasvolumen wird hier durch verschiedene Faktoren beeinflusst, wie die durchschnittliche Temperatur, die Höhenlage und den Luftdruck. Am Gaszähler wird ermittelt, wie viel Gas (im Betriebszustand) verbraucht wurde, abgerechnet wird jedoch im Normzustand. Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Mit diesem Faktor wird das gelieferte Gas an Ihrer Abnahmestelle in den Normzustand zurückgerechnet.

Normzustand

Das Volumen eines Gases bei einer Temperatur von Null Grad und einem Druck von 1.013,25 bar wird als Normzustand bezeichnet.

Die Zählerstände werden zum Jahreswechsel abgelesen. In der Regel verschicken wir Ablesekarten an unsere Verbraucher*innen. Mit dieser Ablesekarte können Sie Ihre Zählerstände selbst eintragen und die Karte kostenfrei an uns zurücksenden.

Wichtig: In der Regel erfolgt die Ablesung kontaktlos ohne eine*n Ableser*in.

Unser Tipp: Sie können Ihre Zählerstandsmeldung auch jederzeit online, per E-Mail oder telefonisch über unsere Rufnummer unter 02232 702-800 übermitteln. Über die Ablesekarte können Sie uns Ihren Zählerstand auch postalisch übermitteln.

Die Aufteilung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. bei einem Tarif- oder Zählerwechsel. Durch diese zeitliche Abgrenzung ist gewährleistet, dass der in den entsprechenden Zeiträumen entstandene Verbrauch dem jeweiligen Tarif und Preis zugeordnet werden kann.

Zur Überprüfung Ihrer Abrechnung empfehlen wir, zunächst einen Blick auf Ihre Zählerstände zu werfen. Stimmt der abgelesene Zählerstand mit Ihrem aktuellen Zählerstand überein? Sind alle Abschlagszahlungen, die Sie bezahlt haben, auf der Rechnung gutgeschrieben? Falls dann noch Fragen auftreten, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen in unserem Kundecenter. Ob telefonisch unter der Servicehotline unter 02232 702-800 oder persönlich am Janshof 19 – wir sind für Sie da! Nutzen Sie darüber hinaus auch gerne unser Kundenportal für Ihre Fragen.

Bei einem Leerstand ist der Verbrauch gegenüber einer bewohnten Wohnung oder einem Gebäude in der Regel geringer oder gar nicht vorhanden. Pro Zähler wird zu dem eventuell vorhandenen Verbrauch jedoch auch ein zeitteiliger Grundpreis fällig. Dieser Grundpreis wird auf den Tag genau ermittelt und abgerechnet.

Auf Ihrer Jahresabrechnung (Seite 1) ist unter dem Punkt 11„abzüglich bezahlter Abschläge“ der von Ihnen gezahlte Gesamtbetrag des vergangenen Jahres aufgeführt. Sind alle Abschläge ausgeglichen, summiert sich hier der Betrag von elf Abschlägen. Falls Sie in diesem Jahr umgezogen sind, ist hier entsprechend die Summe weniger Abschläge aufgeführt. Haben Sie zu viel bezahlt, wird dies unter dem Punkt „zuzüglich bestehendes Guthaben“ vermerkt. Nicht beglichene Mahnkosten sowie Sperrgebühren sind unter „zuzüglich bestehende Forderungen“ zu finden.

Jahresverbrauchsabrechnung (18)

Die Aufteilung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. bei einem Tarif- oder Zählerwechsel. Durch diese zeitliche Abgrenzung ist gewährleistet, dass der in den entsprechenden Zeiträumen entstandene Verbrauch dem jeweiligen Tarif und Preis zugeordnet werden kann.

Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Sinn und Zweck der Gasspeicherumlage ist es, die Mehrkosten der Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) aufzufangen. Die THE ist verantwortlich für die Einhaltung der Füllstandsvorgaben der deutschen Gasspeicher. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen entstehen bei der Befüllung erhebliche Mehrkosten, die seit dem 1. Oktober an die Bilanzverantwortlichen weitergegeben werden.

Somit auch an die Stadtwerke Brühl. Der Betrag für die Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 Euro pro kWh und wird auf der Rechnung angegeben.

Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent hat unmittelbaren Einfluss auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung.

Sie gilt ab 1. Oktober 2022. Dementsprechend wird sie auch ab diesem Zeitpunkt bei der Erstellung der Rechnung berücksichtigt.

Bitte tragen Sie lediglich Ihren Zählerstand ein. Dieser wird automatisch erfasst. Zusätzliche Informationen auf der Ablesekarte werden nicht erkannt.

Falls auf der Ablesekarte ein falscher Zählerstand vermerkt und dies nicht im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle ermittelt wurde, wird zunächst ein falscher Verbrauch abgerechnet.

Sobald Sie Ihrem Lieferanten jedoch den richtigen Stand mitgeteilt haben, wird dieser Wert korrigiert und vom Lieferanten an uns als zuständigen Messdienstleister übermittelt.

Es sind nur die Zählwerke relevant, die auf der Ablesekarte abgedruckt wurden. Lesen Sie bitte nur diese Zählwerke ab.

In diesem Fall müssen wir Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Als Grundlage dient Ihr Verbrauch aus dem vorherigen Abrechnungsjahr oder auch Vergleichswerte. Wir übermitteln den Wert des Zählerstands dann anschließend an Ihren Lieferanten.

Leider ist es uns nicht möglich, die Ablesung individuell zu gestalten. Bitten Sie daher in einem solchen Fall Familienmitglieder, Freunde oder andere Mieter*innen um Unterstützung.

Auch hier möchten wir Sie bitten, Ihren Zählerstand eigenhändig abzulesen und uns in Form eines Übergabeprotokolls zu übermitteln. Wir geben den Zählerstand dann automatisch an Ihren Lieferanten zur Erstellung der Schlussverbrauchsabrechnung weiter.

Wenn nach Eingang der Zählerstände ein Wert in unserem Abrechnungssystem nicht plausibel erscheint, beauftragen wir eine*n Ableser*in zur Durchführung der Ablesung.

Alle auf der Ablesekarte abgedruckten Felder müssen ausgefüllt werden. Nachkommastellen sind durch ein Komma gekennzeichnet. Die nicht benötigten Stellen sind auf der Karte mit einem „X“ vermerkt.

Gegebenenfalls hat sich Ihre Zählernummer geändert. Dies ist auf dem Zähler durch einen angebrachten Klebestreifen gekennzeichnet.

Als zuständiger Messdienstleister / Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr den Zählerstand zu ermitteln. Ihrem Energielieferanten steht es zusätzlich frei, Ihnen weitere Ablesekarten zuzusenden.

In der Regel erhalten Sie für fernausgelesene Zähler keine Ablesekarte. Gegebenenfalls gibt es bei Ihnen allerdings noch weitere, nicht fernausgelesene Zähler. Für diese benötigen Sie eine Ablesekarte. Wir bitten Sie, die Karte nach Möglichkeit auszufüllen und diese an uns zurückzusenden.

Wir haben als keinen Einfluss darauf, zu welchem Zeitpunkt Ihr Lieferant als Netzbetreiber die Rechnungen verschickt. Ablese- und Abrechnungstermin können daher voneinander abweichen. Falls es in Ihrem Interesse ist, können Sie uns den aktuellen Zählerstand zu Kontrollzwecken telefonisch durchgeben.

Wir bitten Sie darum, uns Ihre Ablesekarte mit dem aktuellen Zählerstand ausgefüllt zurückzusenden. Als Ihr zuständiger Messdienstleister / Netzbetreiber sind wir einmal im Jahr dazu verpflichtet, einen Zählerstand zu ermitteln. Wir übermitteln die von Ihnen angegebenen Zählerstand dann an Ihren Lieferanten.

Wir bitten Sie, uns die Zählerstände so leserlich wie möglich zu übermitteln. Falls die Zahlen beim Einlesen nicht automatisch erkannt werden, wird die Ablesekarte ausgesteuert und die Erfassung nochmals durch unsere Sachbearbeiter*innen geprüft.

Jahresverbrauchsabrechnung – Ablesekarte (10)

Die Aufteilung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. bei einem Tarif- oder Zählerwechsel. Durch diese zeitliche Abgrenzung ist gewährleistet, dass der in den entsprechenden Zeiträumen entstandene Verbrauch dem jeweiligen Tarif und Preis zugeordnet werden kann.

Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Bitte tragen Sie lediglich Ihren Zählerstand ein. Dieser wird automatisch erfasst. Zusätzliche Informationen auf der Ablesekarte werden nicht erkannt.

Alle auf der Ablesekarte abgedruckten Felder müssen ausgefüllt werden. Nachkommastellen sind durch ein Komma gekennzeichnet. Die nicht benötigten Stellen sind auf der Karte mit einem „X“ vermerkt.

Gegebenenfalls hat sich Ihre Zählernummer geändert. Dies ist auf dem Zähler durch einen angebrachten Klebestreifen gekennzeichnet.

Als zuständiger Messdienstleister / Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr den Zählerstand zu ermitteln. Ihrem Energielieferanten steht es zusätzlich frei, Ihnen weitere Ablesekarten zuzusenden.

In der Regel erhalten Sie für fernausgelesene Zähler keine Ablesekarte. Gegebenenfalls gibt es bei Ihnen allerdings noch weitere, nicht fernausgelesene Zähler. Für diese benötigen Sie eine Ablesekarte. Wir bitten Sie, die Karte nach Möglichkeit auszufüllen und diese an uns zurückzusenden.

Wir haben als keinen Einfluss darauf, zu welchem Zeitpunkt Ihr Lieferant als Netzbetreiber die Rechnungen verschickt. Ablese- und Abrechnungstermin können daher voneinander abweichen. Falls es in Ihrem Interesse ist, können Sie uns den aktuellen Zählerstand zu Kontrollzwecken telefonisch durchgeben.

Wir bitten Sie darum, uns Ihre Ablesekarte mit dem aktuellen Zählerstand ausgefüllt zurückzusenden. Als Ihr zuständiger Messdienstleister / Netzbetreiber sind wir einmal im Jahr dazu verpflichtet, einen Zählerstand zu ermitteln. Wir übermitteln die von Ihnen angegebenen Zählerstand dann an Ihren Lieferanten.

Wir bitten Sie, uns die Zählerstände so leserlich wie möglich zu übermitteln. Falls die Zahlen beim Einlesen nicht automatisch erkannt werden, wird die Ablesekarte ausgesteuert und die Erfassung nochmals durch unsere Sachbearbeiter*innen geprüft.

Jahresverbrauchsabrechnung – Auswirkung politischer Beschlüsse (2)

Sinn und Zweck der Gasspeicherumlage ist es, die Mehrkosten der Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) aufzufangen. Die THE ist verantwortlich für die Einhaltung der Füllstandsvorgaben der deutschen Gasspeicher. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen entstehen bei der Befüllung erhebliche Mehrkosten, die seit dem 1. Oktober an die Bilanzverantwortlichen weitergegeben werden.

Somit auch an die Stadtwerke Brühl. Der Betrag für die Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 Euro pro kWh und wird auf der Rechnung angegeben.

Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent hat unmittelbaren Einfluss auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung.

Sie gilt ab 1. Oktober 2022. Dementsprechend wird sie auch ab diesem Zeitpunkt bei der Erstellung der Rechnung berücksichtigt.

Jahresverbrauchsabrechnung – Durchführung (12)

Ihre Zählernummer wird auf der Ablesekarte angegeben. In unserem Anschreiben haben wir beispielhaft Zähler abgedruckt. Anhand dieser Abbildung können Sie erkennen, an welcher Stelle die Zählernummer zu finden ist. Sie müssen lediglich die Zählernummer des Zählers vergleichen.

Befindet sich Ihr Zähler nicht in der Wohnung, so ist er entweder im Keller, im Treppenhaus oder in einem separaten Zählerschrank installiert. Im Zweifelsfall hilft Ihnen Ihr*e Vermieter*in weiter. Leben Sie in einem Mehrfamilienhaus, ist es durchaus möglich, dass der Zähler in einem separaten Zählerraum untergebracht ist. Es ist verpflichtend, dass der Zähler für Sie zugänglich ist. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre*n Vermieter*in, die Hausverwaltung oder eine*n Hausmeister*in.

Sie können den Zählerstand gut leserlich auf der Ablesekarte eintragen und an uns zurücksenden.

Eine weitere Möglichkeit: einfach und sicher über das Internet. Auf Ihrer Ablesekarte ist der dazu gehörige Link mit Passwort und Kartennummer angegeben. Diese Daten tragen Sie online einfach ein.

Sie können Ihren Zählerstand aber auch über Ihr Handy durchgeben. Auch der dafür notwendige QR-Code befindet sich auf der Ablesekarte. Sie gelangen automatisch zu Ihrer persönlichen Erfassungsmaske und können bequem und sicher die notwendigen Daten durchgeben.

Selbstverständlich nehmen wir die Übermittlung der Zählerstände auch telefonisch unter der Rufnummer 02232 702-800 entgegen.

Bei der kontaktlosen Ablesung müssen Sie nicht mehr an einem bestimmten Tag für unsere Mitarbeiter*innen den Zugang zum Zähler gewährleisten. Sie können selbst entscheiden, wann Sie den Zählerstand ablesen.

Wichtig ist nur, das vorgegebene Rücksendedatum einzuhalten. Dies ist auf der Ablesekarte vermerkt. Darüber hinaus entfallen für Sie die Kosten, die durch Aufnahme der Zählerstände durch unser Fachpersonal entstehen würden. Auch die Übertragung der Zählerstände in das Abrechnungssystem und deren Weitergabe an Berechtige, id.R. Lieferanten, sind Bestandteile des Messentgeltes und wären somit für Sie mit Kosten verbunden.

Nach Eingang Ihrer Daten werden die angegebenen Zählerstände von uns geprüft. Weicht der Verbrauch zu stark ab, so wird er durch eine*n Stadtwerke-Mitarbeiter*in nochmals geprüft.

Kleiner Tipp: Übersenden Sie uns optional ein Foto des Zählers und des Zählerstands, so ist die erneute Überprüfung vor Ort nicht notwendig.

Wir bitten Sie, lediglich den auf Ihrer Ablesekarte genannten Zähler abzulesen. Dort haben wir die entsprechende Zählernummer aufgedruckt.

Falls auf der Ablesekarte ein falscher Zählerstand vermerkt und dies nicht im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle ermittelt wurde, wird zunächst ein falscher Verbrauch abgerechnet.

Sobald Sie Ihrem Lieferanten jedoch den richtigen Stand mitgeteilt haben, wird dieser Wert korrigiert und vom Lieferanten an uns als zuständigen Messdienstleister übermittelt.

Es sind nur die Zählwerke relevant, die auf der Ablesekarte abgedruckt wurden. Lesen Sie bitte nur diese Zählwerke ab.

In diesem Fall müssen wir Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Als Grundlage dient Ihr Verbrauch aus dem vorherigen Abrechnungsjahr oder auch Vergleichswerte. Wir übermitteln den Wert des Zählerstands dann anschließend an Ihren Lieferanten.

Leider ist es uns nicht möglich, die Ablesung individuell zu gestalten. Bitten Sie daher in einem solchen Fall Familienmitglieder, Freunde oder andere Mieter*innen um Unterstützung.

Auch hier möchten wir Sie bitten, Ihren Zählerstand eigenhändig abzulesen und uns in Form eines Übergabeprotokolls zu übermitteln. Wir geben den Zählerstand dann automatisch an Ihren Lieferanten zur Erstellung der Schlussverbrauchsabrechnung weiter.

Wenn nach Eingang der Zählerstände ein Wert in unserem Abrechnungssystem nicht plausibel erscheint, beauftragen wir eine*n Ableser*in zur Durchführung der Ablesung.

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