Wir bitten Sie darum, uns Ihre Ablesekarte mit dem aktuellen Zählerstand ausgefüllt zurückzusenden. Als Ihr zuständiger Messdienstleister / Netzbetreiber sind wir einmal im Jahr dazu verpflichtet, einen Zählerstand zu ermitteln. Wir übermitteln die von Ihnen angegebenen Zählerstand dann an Ihren Lieferanten.