Ihre Unterstützung ist gefragt: Teilen Sie uns bis zum 16. Dezember 2024 Ihren Zählerstand eigenständig mit. Die Selbstablesung der Zählerstände ist ganz einfach und in wenigen Augenblicken erledigt.
Termin nicht verpassen!
Die abgelesenen Zählerstände werden für die Abrechnung auf dem 31.12.2024 hochgerechnet. Sollte uns Ihr Zählerstand nicht bis zum 16.12.2024 vorliegen, werden wir Ihren Jahresverbrauch rechnerisch ermitteln.
Antworten auf häufige Fragen zum Ableseverfahren finden Sie in unseren FAQs. Sollten Sie weitere Fragen haben, beantworten wir diese gerne unter der Telefonnummer 02232 702-820.
Wichtig zu wissen:
Ihren Zählerstand benötigen wir auch dann, wenn Sie durch einen anderen Lieferanten beliefert werden. Nur so kann auch Ihr Lieferant mit Ihnen eine korrekte Abrechnung erstellen.