Am 29.9.2022 wurde seitens der Bundesregierung entschieden, die Gasbeschaffungsumlage – doch nicht zum 01.10.2022 einzuführen. Das ist für alle Erdgas-Verbraucher*innen eine positive Information. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass unsere Preisanpassungen zum 01.10.2022 und 01.11.2022, die diese Umlage beinhalten, nicht mehr aktuell sind. Dadurch ist auch die damit verbundene Anpassung der Teilbetragszahlungen hinfällig. Sobald die Bundesregierung die seit geraumer Zeit diskutierte Absenkung der Mehrwertsteuer beschlossen hat, werden wir Sie bzgl. möglicher neuer Teilbetragszahlungen informieren.

Ferner hat die Bundesregierung gestern eine Gaspreisdeckelung angekündigt. Für deren konkrete Umsetzung soll die Gaspreiskommission demnächst Vorschläge vorlegen. Sobald wir verbindliche Informationen haben, werden Sie umgehend informieren.

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