Frau zwischen Kartons mit Laptop auf ihrem Schoß
© Andrea Piacquadio – www.pexels.com/de

Gestzliche Änderungen bei An-, Um-, und Abmeldungen

Ab dem 6. Juni 2025 treten wichtige Neuerungen in Kraft, die alle Verbraucherinnen und Verbraucher kennen sollten: Mit dem sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel möchte die Bundesnetzagentur den Wechsel des Stromversorgers für Privathaushalte vereinfachen und beschleunigen.

Das Wichtigste vorab: Die 24-Stunden-Frist bezieht sich nur auf die technische Umstellung – bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres jetzigen Stromversorgungsvertrags bleiben unverändert bestehen. Zudem sollten Sie wichtige Termine beachten, wenn Sie einen Umzug planen.

Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr möglich

Ein entscheidender Punkt der Neuregelung: Bisher war es möglich, den Ein- und Auszug auf eine Verbrauchsstelle für Strom rückwirkend vorzunehmen. Doch ab dem 6. Juni 2025 können Sie sich nicht mehr rückwirkend an- oder abmelden. Es ist daher zwingend empfehlenswert, dass Sie einen Ein-, Aus- oder Umzug rechtzeitig ankündigen, idealerweise mindestens 14 Tage vor Ein- oder Auszug.

Rechtzeitig Umzug melden – Kosten vermeiden

Der Grund: Wenn Sie Ihren Umzug verspätet melden, verbinden sich damit mögliche Nachteile für Sie:

  • Sie könnten ungewollt weiter für die Stromkosten in Ihrer alten Wohnung zahlen, bis eine nachträgliche Auszugsmeldung wirksam wird.
  • Sie könnten bei nicht rechtzeitiger Anmeldung an der neuen Adresse zunächst in der Grundversorgung mit Strom beliefert werden, was höhere Kosten für Sie mit sich bringen kann.
  • Wenn Sie es versäumt haben Ihren Einzug rechtzeitig zu melden, wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter bzw. Eigentümer in Rechnung gestellt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich daher rechtzeitig anmelden.

Um diese unerwünschten Kosten bzw. Konflikte zu vermeiden, sollten Sie uns bei einem Umzug möglichst frühzeitig informieren. So stellen Sie sicher, dass Sie den vorhandenen Stromliefervertrag einfach mitnehmen und nahtlos weiternutzen können. Denn der aktuelle Stromvertrag mit seinen Detailregelungen und der vereinbarten Kündigungsfrist bleibt bei einem Umzug unverändert bestehen.

Sollten Sie neu nach Brühl ziehen, haben Sie ihren Stromliefervertrag rechtzeitig gekündigt oder besitzen Sie aus einem anderen Grund keinen eigenen Stromliefervertrag, finden Sie mit unserem Tarifrechner den passenden Tarif für Ihre neue Wohnung.

Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) – Ein Muss für den Wechsel

Eine entscheidende Voraussetzung für den reibungslosen und schnellen Anbieterwechsel ist die sogenannte Marktlokations-ID (kurz MaLo-ID). Sie ermöglicht eine eindeutige Zuordnung des Stromanschlusses und ist nun für jede An-, Ab- oder Ummeldung des Energieliefervertrags erforderlich.

Die elfstellige Kennnummer ist standortbezogen und ermöglicht die exakte Zuordnung Ihres Stromanschlusses. Sie finden die elfstellige MaLo-ID Ihres aktuellen Wohnsitzes auf der jüngsten Stromrechnung, am Zähler selbst ist die Angabe nicht zu finden.

Tipp: Halten Sie bitte für eine Umzugsmeldung idealerweise direkt Ihre neue MaLo-ID bereit. Sie können die MaLo-ID der neuen Wohnung vom Vermieter, Vormietern oder direkt vom zuständigen Netzbetreiber erfahren.

  • Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:
  • Techniker Anbieterwechsel in maximal 24 Stunden möglich.
  • Umzüge und Wechsel müssen im Voraus gemeldet werden.
  • MaLo-ID zwingend erforderlich.
  • Keine rückwirkenden Wechsel mehr möglich.
  • Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten vorhandener Verträge bleiben unverändert bestehen.

Umzug melden

Ihren Umzug können Sie bequem in der Stadtwerke Brühl-App oder im Kundenportal anmelden.

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