In diesem Jahr endet die Freibadsaison im KarlsBad mit einem tierischen Vergnügen: Am 19. und 20. September dürfen Hunde jeweils von 12 bis 17 Uhr im Wasser toben.
Im Schwimm- und Erlebnisbecken können die Vierbeiner nach Herzenslust planschen. Ihnen gehört an diesen beiden Tagen das Becken allein. Das Lieblingsspielzeug darf gerne mitgebracht werden.
Auf der Freibadwiese des KarlsBad können sich die tierischen Freunde und ihre Halter an einem ruhigen Plätzchen ausruhen. Kaffee, Kuchen und Knabbereien sorgen für gute Stimmung und eine entspannte Atmosphäre.
Ob groß oder klein, an dem Wochenende sind alle Hunde willkommen. “Der Hund sollte sich jedoch im Wasser wohlfühlen und gut mit anderen Hunden klarkommen “, erklärt Badleiter Fabian Richartz, selbst stolzer Hundebesitzer.
Der Eintritt für das Hundeschwimmen kostet 50 Cent pro Pfote beziehungsweise Fuß. Hundehalter müssen am Eingang einen gültigen Heimtierpass, eine Kopie der Haftpflichtversicherung des Hundes vorzeigen sowie die unterschriebenen Hundebaderegeln mitbringen. Das Becken wird zur nächsten Saison gereinigt und mit Frischwasser befüllt. Für Badegäste entstehen dadurch keine Nachteile.
Das Hundeschwimmen veranstaltet das KarlsBad gemeinsam mit der Hundebande Bonn, BunteBande, Hund Kunterbunt und Gesunder Hund.
Baderegeln für Hunde und Begleitpersonen:
- Der Hund ist frei von ansteckenden Erkrankungen, Durchfall, Erbrechen sowie offenen oder nässenden Wunden und ist nicht läufig.
- Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls Voraussetzung.
- Der Halter ist für die Aufsicht seines Hundes während des gesamten Aufenthalts selbst verantwortlich und haftet für entstandene Schäden oder Verunreinigungen.
- Das Baden von „Herrchen“ und „Frauchen“ ist aus Gründen der Sicherheit und Hygiene nicht gestattet.
- Außerhalb der freigegebenen Bereiche (Wasserfläche, angrenzender Beckenumgang) ist der Hund an der Leine zu halten.
- Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen. Das Personal übernimmt keine Aufsicht oder Rettungsverantwortung für Hunde.
- Das Schwimmen des Hundes erfolgt in Verantwortung des Hundehalters. Die Hundehalter entscheiden selbst, ob ihr Hund körperlich und gesundheitlich zum Schwimmen geeignet ist und achten auf die Verfassung ihres Hundes. Ein selbstständiger, sicherer Ein- und Ausstieg des Hundes muss jederzeit gewährleistet sein.
- Temperaturschocks vermeiden und den Hund langsam an das kalte Wasser gewöhnen.
- Nicht mit vollem Hundemagen ins Wasser, um Schwächezustände zu vermeiden.
- Die Hundehalter sind dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen. Verunreinigungen im Becken sind sofort dem Personal zu melden.
- Mit Betreten des Bades erkennen Hundehalter die Hundebaderegeln an: