Die Umsetzung der Gas-/Wärmepreisbremse erfolgt zum 01.03.2022 und wird rückwirkend für den Monat Februar 2023 angewendet. Das bedeutet, dass im März 2023 eine rückwirkende Gutschrift für den Monat Februar 2023 erstellt wird. Für alle folgenden Monate wird dann der reduzierte Teilbetrag berechnet.