Bei einem Neubau oder einer baulichen Veränderung wird die Ersteinrichtung von Zählern immer über das sogenannte Inbetriebsetzungsportal abgewickelt.

Die Zählermontage selbst darf ausschließlich von Ihrem konzessionierten Fachbetrieb (Installateur) direkt bei uns beantragt werden.

So gehen Sie für eine Neusetzung Schritt für Schritt vor:

  1. Installateur beauftragen: Die Anmeldung erfolgt über einen zugelassenen Fachbetrieb, der in unserem Installateurverzeichnis eingetragen ist. Dieser prüft die technischen Voraussetzungen vor Ort.
  2. Nutzung des Inbetriebsetzungsportals: Ihr Installateur reicht den Antrag für Strom, Gas oder Wasser digital über das Inbetriebsetzungsportal ein.
  3. Zähler setzen lassen: Nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung des Antrags erfolgt die Zählersetzung durch uns.
  4. Liefervertrag abschließen: Für den Strom- oder Gasbezug müssen Sie anschließend einen entsprechenden Energieliefervertrag abschließen (z.B. über das Kundenportal).

Wichtige Voraussetzungen

Zugänglichkeit: Für den Einbau müssen die Zähleranlagen den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) entsprechen und nach DIN 18012 (Haus-Anschlussräume) ausgeführt sein.

Hausanschluss: Sofern noch keine Versorgungsleitungen auf dem Grundstück liegen, müssen Sie vor der Zählermontage zunächst einen Hausanschluss über das Netzanschlussportal beantragen.

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