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  • Kinder unter 6 Jahren und Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, werden unentgeltlich befördert. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren fahren zum günstigen Kindertarif.
  • Die Regelungen zur Fahrradmitnahme bleiben unverändert.
  • Hunde werden angeleint unentgeltlich befördert.​
  • Die  Regelungen zur Beförderung schwerbehinderter Menschen bleiben bestehen. 
  • ​Die Regelungen zu den Sozialtickets bleiben wie bislang bei AVV und VRS bestehen.
  • Die Gültigkeiten des Deutschlandtickets bleiben bestehen.
  • Die Kündigungsmodalitäten für Abos bleiben bestehen.​
  • AVV und VRS bleiben als Verbünde weiterhin bestehen​.
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