- Der neue Rheinlandtarif gilt ab 01. Juni 2026.
- Voraussichtlich ab dem 18. Mai 2026 werden nicht entwertete Tickets des Rheinlandtarifs in den Vorverkaufsstellen der Verkehrsunternehmen zum Verkauf angeboten.
- Für alle Kund*innen, die nach dem Start des Rheinlandtarifs noch nicht entwertete Tickets des AVV‑ oder VRS‑Tarifs haben, gibt es eine einfache und kundenfreundliche Übergangsregelung:
- Nicht entwertete Tickets des AVV‑ und des VRS‑Tarifs können bis zu drei Jahre nach Start des Rheinlandtarifs (bis zum 31. Mai 2029) bei dem ausgebenden Verkehrsunternehmen (Kundenvertragspartner) umgetauscht werden – entweder wird der gezahlte Betrag komplett erstattet oder gegen Zahlung (oder Erstattung) des Differenzbetrags in ein Ticket des Rheinlandtarifs umgetauscht. Bei Mehrfahrtenkarten gilt dies anteilig für nicht entwertete Fahrten.
- Weiterhin werden bis zum 31. August 2026 Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs als Fahrausweis akzeptiert, wenn sie zum Zeitpunkt des Fahrtantritts gültig sind. Hier gilt es zu beachten, dass bei den Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs die Preisstufensystematik und Geltungslogik des jeweiligen AVV-Tarifs bzw. VRS-Tarifs weiter Anwendung findet und ausdrücklich nicht die Preisstufensystematik des Rheinlandtarifs.