Egal ob privat oder gewerblich: Jede Wand-/Ladestation muss bei den Stadtwerken Brühl angemeldet werden. Wand-/Ladestationen größer 11kW Ladeleistung sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Die Stadtwerke Brühl sind als Netzbetreiber in Brühl dazu verpflichtet, eine störungsfreie Stromversorgung aller Bürger*innen zu gewährleisten. Unser Fachpersonal prüft daher bei jedem Antrag, ob die vorhandenen Leitungen einen Betrieb einer Wallbox zulassen.

Gerne überprüfen wir für Sie, ob eine Ladeeinrichtung an Ihren bestehenden Hausanschluss installiert werden kann. Elektroinstallateur*innen nutzen hierfür die Formulare in unserem Netzanschlussportal.

Wenn Sie an einem neuen Netzanschluss für eine Ladeeinrichtung interessiert sind, können Sie ebenfalls über unser Portal eine Anfrage stellen.

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