Das gekündigte / ungültige eTicket ist bis spätestens zum 10. des Folgemonats an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH zurückzusenden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 15,00 EUR erhoben. Dem Abonnementvertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.