Hierzu erhalten Sie bis zum 01.03.2023 eine separate Information mit dem dann feststehenden Entlastungsanteil. Dieser Entlastungsanteil verringert dann die Teilbeträge, welche mit der Jahresverbrauchsabrechnung für 2023 angekündigt wurden.
Hierzu erhalten Sie bis zum 01.03.2023 eine separate Information mit dem dann feststehenden Entlastungsanteil. Dieser Entlastungsanteil verringert dann die Teilbeträge, welche mit der Jahresverbrauchsabrechnung für 2023 angekündigt wurden.