Ja. Das Deutschlandticket Schule ist als Fahrberechtigung für den Inhaber nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Schülerausweis mit Lichtbild gültig.
Dieser ist auf Verlangen dem Busfahrer oder dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Kann kein Schülerausweis vorgezeigt werden, kann der Busfahrer ein reguläres Fahrtentgelt für den Fahrtweg erheben oder den betreffenden Fahrgast von der Mitnahme ausschließen.