Kunden müssen grundsätzlich nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt automatisch über uns als Stromversorger. Bei einer monatlichen Teilbetrags- oder Vorauszahlung sinken die monatlichen Teilbeträge oder Vorauszahlungsbeträge um den entsprechenden Entlastungsbetrag. Die Entlastung wird bis zur endgültigen Verbrauchsabrechnung unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.