Bei einem Umzug nehmen Sie Ihren Vertrag – wenn nicht anders gewünscht – einfach zu den bisherigen Konditionen mit in Ihr neues Zuhause.
Möchten Sie das nicht oder können wir Ihnen den Vertrag an der neuen Adresse nicht zu den gleichen Konditionen anbieten, haben Sie ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen (gemäß § 41b Abs. 4 EnWG). Details hierzu finden Sie auch in unseren AGB Strom oder unseren AGB Gas.