• Zum 1. Januar 2023 ist das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten, das die CO₂-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern regelt.
  • Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.
  • Der Umlagenrechner ermöglicht sowohl Mietern als auch Vermietern eine einfache Berechnung der zu erwartenden CO₂-Kosten.
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