- Zum 1. Januar 2023 ist das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten, das die CO₂-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern regelt.
- Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.
- Der Umlagenrechner ermöglicht sowohl Mietern als auch Vermietern eine einfache Berechnung der zu erwartenden CO₂-Kosten.