Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag oder Ihrer Abrechnung?
Unser SWB Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie möchten eine Störung melden?
Wir sind rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche für Sie da! Alle wichtige Kontaktdaten finden Sie hier auf unserer Störungsseite.
Sie möchten uns Ihren Zählerstand übermitteln?
Dies können Sie ganz bequem und einfach über unser Kundenportal erledigen.
Sie haben Fragen zu Energieeffizienz und Einsparmöglichkeiten?
Unser Energieberater Herr Joachim Fesser hilft Ihnen gerne weiter.
Sie möchten mehr zur Qualität Ihres Trinkwassers wissen?
Unsere Trinkwasseranalyse und weitere Informationen finden Sie hier
Sie benötigen Informationen zu Schlichtung und Verbraucherservice?
Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich gerne an unser SWB Kundencenter:
Stadtwerke Brühl GmbH
Janshof 19
50321 Brühl
Telefon: 02232 702-800
E-Mail: info@stadtwerke-bruehl.de.
Die Bundesstelle für Energieeffizienz hilft Ihnen weiter. Hier wird im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkund*innen eine Liste mit Energiedienstleistern, Anbietern von Energieaudits und Anbietern von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt. Weiterführende Informationen zu dieser Liste und den Anbietern erhalten Sie unter www.bfee-online.de. Umfangreiche Informationen finden Sie auch bei der Deutschen Energieagentur unter www.dena.de.
Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
Verbraucherbeschwerden
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister sind verpflichtet, Verbraucherbeschwerden nach § 111a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) innerhalb von vier Wochen ab Eingang zu beantworten.
Dies betrifft insbesondere Beanstandungen zum Vertragsschluss oder zur Qualität unserer Leistungen in den Bereichen:
- Anschluss an das Versorgungsnetz
- Belieferung mit Energie
- Messung der Energie
Verbraucherbeschwerden richten Sie bitte an:
Stadtwerke Brühl GmbH
Kundenservice
Engeldorfer Straße 2
50321 Brühl
Telefon: 02232 702-0
Telefax: 02232 702-999
kundenservice@stadtwerke-bruehl.de
Schlichtungsverfahren
Sollten wir Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von vier Wochen ab Eingang abhelfen oder Ihnen mitteilen, dass wir der Beschwerde nicht abhelfen können, sind Sie berechtigt, ein Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG einzuleiten.
Die zuständige Schlichtungsstelle ist:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0
info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
Die Stadtwerke Brühl GmbH ist verpflichtet, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Energie e. V. teilzunehmen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Die Einreichung eines Schlichtungsantrags hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu beantragen, bleibt unberührt.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sowie zu Streitbeilegungsverfahren im Bereich Elektrizität und Gas erhalten Sie beim Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur:
Bundesnetzagentur – Verbraucherservice Energie
Telefon: 0228 14 15 16
www.bundesnetzagentur.de
Informationen über außergerichtliche Streitbeilegungsstellen in der Europäischen Union
Für Streitigkeiten aus anderen Leistungsbereichen, insbesondere Wasser, Bäder, Mobilität und Parken, nimmt die Stadtwerke Brühl GmbH nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.