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Was bedeutet „grundzuständig“?

  • Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) wird gesetzlich vom Netzbetreiber bestimmt.
  • Meist ist dies ein Tochterunternehmen oder ein Teil des lokalen Netzbetreibers. Für das Netzgebiet Brühl sind die Stadtwerke Brühl GmbH der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) gem. § 3 MsbG.
  • Er ist verpflichtet, alle Letztverbraucher in seinem Gebiet nach und nach mit modernen Messeinrichtungen (z. B. digitalen Stromzählern) auszustatten.

Aufgaben eines Messstellenbetreibers:

  • Einbau, Betrieb und Wartung von Messsystemen (z. B. Stromzähler)
  • Ablesung der Zählerstände
  • Datenübermittlung an Netzbetreiber und Energieversorger

Kann man den Messstellenbetreiber wechseln?

Ja. Statt des grundzuständigen Messstellenbetreibers kann man auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen – das ist dann ein alternativer Anbieter. Dieser muss zertifiziert sein.

Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, muss dies schriftlich dem bisherigen Messstellenbetreiber mitgeteilt werden. Die vertragliche und technische Abwicklung des Wechsels übernimmt in der Regel der neue, von Ihnen beauftragte Messstellenbetreiber direkt mit dem zuständigen Netzbetreiber.

Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber kann frei vereinbarte Tarife und zusätzliche Dienstleistungen (z. B. detaillierte Verbrauchsanalysen im Webportal) anbieten. Für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten hingegen die gesetzlichen Preisobergrenzen nach § 30 MsbG.

Rechtsgrundlage ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

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