Wichtige Kundeninformation zum Entlastungspaket der Bundesregierung
Wir setzen alle beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung zur Energiekostendämpfung um:
- Die Dezemberhilfe für Gas und Wärme wurde bereits in der Jahresabrechnung 2022 verrechnet.
- Die Energiepreisbremsen wird zwar erst ab dem März 2023 umgesetzt, aber rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 automatisch berücksichtigt.
- Der Entlastungsanteil verringert dann die Abschläge, welche mit der Jahresverbrauchsabrechnung für 2023 angekündigt wurden.
Somit müssen Sie als Kunde nichts tun, da wir sämtliche Entlastungen gem. Vorgabe an Sie weitergeben.
Weitere Informationen => https://www.stadtwerke-bruehl.de/preisbremse
X