Für den Austausch Ihrer Messeinrichtung müssen wir einen fest bestimmten Ablauf einhalten. (§ 37 MsbG)
Mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau werden Sie von uns schriftlich über den geplanten Wechsel informiert. In diesem Brief wird Ihnen unter anderem mitgeteilt, wann wir die Messeinrichtung wechseln, welche Zählerart wir einbauen und, dass Sie auch einen anderen Messstellenbetreiber beauftragen können.