Störung melden zum Kundenportal

Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis (hier: SchülerTicket in Verbindung mit Schülerausweis) besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes ein Betrag von 7,00 EUR fällig.

Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 7 Tagen, ab dem Tag der Kontrolle, bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens, welches die Kontrolle durchgeführt hat, erbringen. Bitte senden Sie den entsprechenden Nachweis über unser digitales EBE-Formular.

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