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Die Zuordnung zu den Preisregelungen Z1 und S ist objektbezogen und richtet sich nach dem ursprünglichen Netzanschlussvertrag des jeweiligen Gebäudes:

  • Preisregelung Z1 (Bestandstarif): Gilt für alle Gebäude, deren Verträge historisch auf der Preisliste Z1 basieren. Bei einem Eigentümerwechsel (z. B. durch Hausverkauf) wird der bestehende Z1-Vertrag für den neuen Eigentümer zu den gleichen Konditionen fortgeführt.
  • Preisregelung S (Neuanlagentarif): Gilt für alle Gebäude, die neu an das Fernwärmenetz angeschlossen werden, sowie für Objekte, die bereits auf Basis der Preisliste S abgerechnet werden. Auch hier übernimmt ein neuer Eigentümer bei einem Eigentümerwechsel den für das Objekt bestehenden Tarif S unverändert.
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