- Kinder unter 6 Jahren und Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, werden unentgeltlich befördert. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren fahren zum günstigen Kindertarif.
- Die Regelungen zur Fahrradmitnahme bleiben unverändert.
- Hunde werden angeleint unentgeltlich befördert.
- Die Regelungen zur Beförderung schwerbehinderter Menschen bleiben bestehen.
- Die Regelungen zu den Sozialtickets bleiben wie bislang bei AVV und VRS bestehen.
- Die Gültigkeiten des Deutschlandtickets bleiben bestehen.
- Die Kündigungsmodalitäten für Abos bleiben bestehen.
- AVV und VRS bleiben als Verbünde weiterhin bestehen.