Für wen gilt die Solarpflicht?
Nicht nur wer neu baut, sondern auch wer sein Dach saniert, muss die Eignung einer Photovoltaikanlage prüfen lassen. Diese Vorgabe ist Teil der nordrhein-westfälischen Klimaschutzstrategie.
Diese Anforderungen gelten konkret:
- Bei Neubauten müssen mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden.
- Bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden gilt eine Mindestbelegung von 30 Prozent der geeigneten Dachfläche.
- Für Gebäude mit bis zu zehn Wohneinheiten gibt es eine vereinfachte Pauschalregelung: Hier ist eine Mindestleistung zwischen 3 und 8 Kilowatt-Peak vorgeschrieben.
Ausnahmen
Ist die Dachfläche technisch ungeeignet oder erweist sich die Installation als wirtschaftlich nicht tragbar, entfällt die Verpflichtung. Eine individuelle Prüfung ist hier entscheidend.
Förderungen durch den Rhein-Erft-Kreis
Der Landkreis Rhein-Erft fördert die Investitionen in neues Photovoltaikanlagen mit 1.000 Euro, Batteriespeichern mit 500 Euro und Ladestationen mit 200 Euro. Die Zielgruppe des Förderprogramms sind Privathaushalte, Wohneigentümergemeinschaften und Immobilieneigentümer. Die maximale Förderung pro Haushalt oder Eigentümergemeinschaft beträgt 1.500 Euro. Schnelligkeit lohnt sich: Der Landkreis stellt maximal einen Fördertopf von einer Million Euro im Jahr 2026 zur Verfügung.
Flexible Umsetzung
Neben dem Kauf einer für Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderten PV-Anlage bieten wir auch Mietkaufmodelle an. Egal für, ob Sie sich für den Kauf oder Mietkauf entscheiden, wir verlangen keine Anzahlung.
Unsicherheit bei der Umsetzung? Die Stadtwerke Brühl unterstützen Sie
Die gesetzlichen Anforderungen werfen viele Fragen auf: Ist mein Dach geeignet? Welche Anlagengröße ist notwendig? Lohnt sich ein Kauf oder ein Mietkaufmodell? Wie läuft die Förderung?
Mit unserer jahrelangen Erfahrung und über 500 realisierten Projekten beraten wir Sie umfassend – von der ersten Eignungsprüfung über die Planung bis zur Installation und Inbetriebnahme.
Empfehlung zur Planung
Bei anstehenden Dachsanierungen oder Neubauten sollte Photovoltaik frühzeitig berücksichtigt werden – nicht zuletzt wegen der Förderungen. Eine rechtzeitige Planung ermöglicht eine bedarfsgerechte Auslegung der Anlage und die Einplanung möglicher Erweiterungen wie Wallboxen oder Batteriespeicher.