a) Zahlungsverzug

Die durch Zahlungsverzug des Kunden entstehenden Kosten betragen für jede Mahnung: 3,60 €

b) Zahlungseinzug durch Beauftragten

26,60 €


c) Rücklastschrift

Die durch Bearbeitung einer Rücklastschrift entstehenden Kosten betragen: 5,00 €

Zusätzlich werden die vom Geldinstitut gegenüber dem Fernwärmeversorgungsunternehmen erhobenen Kosten weiter berechnet.

d) Abrechnungsdienstleistungsentgelt

Gemäß § 24 Abs. 1 AVBFernwärmeV ist das Fernwärmeversorgungsunternehmen auf Wunsch des Kunden verpflichtet, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung durchzuführen. Das Abrechnungsdienstleistungsentgelt je unterjähriger Abrechnung beträgt: 15,00 €

Die jährliche Abrechnung ist kostenfrei. Die erforderlichen Zählerstände hat der Kunde dem Fernwärmeversorgungsunternehmen in geeigneter Form mitzuteilen.

e) Einstellung oder Wiederaufnahme der Versorgung

Ist auf Grund von Zuwiderhandlungen des Kunden die Einstellung der Versorgung erforderlich, so werden vom Fernwärmeversorgungsunternehmen Kostenpauschalen erhoben:

  • für die Einstellung: 75,00 €,
  • für die Wiederaufnahme: 75,00 €.
  • Im Falle der Unmöglichkeit der Durchführung der vorstehend genannten Maßnahmen, weil der Kunde oder dessen Vertreter trotz Terminankündigung keinen Zutritt ermöglicht, fallen je Einzelfall an: 35,00 €

f) Überweisung durch Kunden

Sämtliche Rechnungsbeträge sind im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Bei Überweisung behält sich die Stadtwerke vor, pro Überweisung eine Bearbeitungspauschale von 2,00 € je Überweisung mit der Jahresrechnung zu berechnen.

Zu den unter d) bis f) genannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet. Für die unter a) bis c) genannten Preise besteht keine Umsatzsteuerpflicht.

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