Der Kunde zahlt für die Wärmelieferung ein Entgelt. Dieses setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis.

a) Grundpreis

Über den Grundpreis werden die Kosten von den Stadtwerken für die Bereitstellung der Fernwärme abgebildet. Diese werden in erster Linie durch die Kosten für Lohn und Material bestimmt.

Der Grundpreis wird nach der im Fernwärmeversorgungsvertrag definierten von den Stadtwerken bereitzustellenden maximalen Wärmeleistung (Anschlusswert) berechnet.

Der grundpreispflichtige Anschlusswert beträgt 10 kW.

Der Grundpreis (GP) beträgt jährlich:

  • für die ersten 10 kW: 723,63 €
  • für jedes weitere kW: 72,36 €/kW

b) Arbeitspreis (AP)

Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die Wärmeabnahmemenge in ct/kWh. Der vom Kunden zu entrichtende Gesamtwert des Arbeitspreises ergibt sich aus dem Produkt der bezogenen kWh mit dem Arbeitspreis.

  • 10,28 ct/kWh

Zu den unter a) und b) genannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet.

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