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Auf Ihrer Jahresabrechnung (Seite 1) ist unter dem Punkt 11„abzüglich bezahlter Abschläge“ der von Ihnen gezahlte Gesamtbetrag des vergangenen Jahres aufgeführt. Sind alle Abschläge ausgeglichen, summiert sich hier der Betrag von elf Abschlägen. Falls Sie in diesem Jahr umgezogen sind, ist hier entsprechend die Summe weniger Abschläge aufgeführt. Haben Sie zu viel bezahlt, wird dies unter dem Punkt „zuzüglich bestehendes Guthaben“ vermerkt. Nicht beglichene Mahnkosten sowie Sperrgebühren sind unter „zuzüglich bestehende Forderungen“ zu finden.

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