Der Anschluss wurde vom Gasversorgungsnetz kostenpflichtig getrennt, ist also nicht mehr funktional. Kosten für die Abtrennung liegen bei 1.200 Euro netto / 1.428 Euro brutto (Stand 04.06.2025). Bei fehlender Absperreinrichtung wird physisch getrennt und die Leitungen vom Gas befreit. Der abgetrennte Anschluss ist somit nicht mehr ohne weiteres nutzbar und stillgelegt. Auch wenn die Anlagenteile im Haus bleiben, ist die Wiederinbetriebnahme mit Aufwänden und Genehmigungen verbunden. 

  • Der Anschluss wurde vom Gasversorgungsnetz getrennt, ist also nicht mehr funktional. 
  • Die Verbindung zum Hauptnetz wurde gekappt – z. B. durch Entfernen eines Leitungsstücks oder durch Trennung an der Grundstücksgrenze. 
  • Der Anschluss ist ohne bauliche Maßnahmen nicht mehr nutzbar 
  • Ein Wiedereinbau wäre mit Aufwand und Genehmigungen verbunden. 
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