Führt ein Fahrgast kein gültiges Ticket mit sich, fällt zivilrechtlich ein erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro an. Kann der Fahrgast sich bei der Fahrausweiskontrolle nicht ausweisen, muss zur Personenüberprüfung eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt getätigt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5 Euro an, welche der Fahrgast bezahlen muss.