Auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen, sind Sie bis zur Beendigung des Vertrages für die Kosten verantwortlich.
Teilen Sie uns Umzüge daher bitte immer so früh wie möglich mit. Ab 6. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht zulässig sind.