Bisher wurden digitale Stromzähler (Smart Meter) überwiegend in Neubauten und bei Betreibern von bestimmten Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG) eingebaut. Durch neue Gesetzesbestimmungen haben sich die Rahmenbedingungen jedoch geändert. Der Begriff „Smart Meter“ wird im deutschen Gesetz nicht mehr verwendet. Stattdessen unterscheidet man zwischen „modernen Messeinrichtungen“ und „intelligenten Messsystemen“.
Die Verpflichtung zum Einbau von modernen Messeinrichtungen (mME) oder den intelligenten Messsystemen (iMSys), basiert auf dem Messstellenbetriebsgesetz, sowie auf dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW).
Durch die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Strombezug und dezentrale Erzeugung (Photovoltaik, Windkraft, KWK-Anlagen) sind die Herausforderungen, welche es in Zukunft zu bewältigen gibt. Hier bieten die modernen intelligenten Stromzähler eine bessere Datengrundlage für den Ausbau und Betrieb von intelligenten Netzen (Smart Grid).