Das eingezogene eTicket wird in diesem Fall direkt an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH zur Prüfung weitergeleitet. Liegt ein technischer Defekt vor, wird dem Kunden kostenfrei ein neues eTicket ausgestellt. Bei erkennbaren Mängeln (Knicke, Risse, Brüche, starke Abnutzung etc.) wird für die Neuausstellung eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben. Das ausgegebene Ersatz-Ticket besitzt 14 Tage im gesamten VRS-Netz Gültigkeit. Bis zum Eintreffen des neuen eTickets ist dieses zu verwenden. Wurde ein EBE ausgestellt, wird dieser durch die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH für den Kunden, bei einem Fremd-Verkehrsunternehmen (KVB, REVG, RVK, SWH, SWB etc.) niedergelegt. Eigene durch die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH ausgestellte EBE werden nach Prüfung niedergelegt. Der Kunde muss hier selbst nichts unternehmen.

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