Weder als Anschlussnutzer noch als Anschlussnehmer können Sie dem Einbau widersprechen. Der Einbau ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz vorgeschrieben.
Weder als Anschlussnutzer noch als Anschlussnehmer können Sie dem Einbau widersprechen. Der Einbau ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz vorgeschrieben.