Bei einem Umzug nehmen Sie Ihren Vertrag bei uns mit.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Vertrag an der neuen Lieferstelle nicht fortgeführt werden kann.
In diesen Fällen kann der Vertrag vorzeitig beendet werden:
- einem Umzug außerhalb unseres Netzgebietes
- wenn zum Beispiel beim Einzug in eine Wohngemeinschaft oder zum Lebenspartner an der Lieferstelle bereits ein Energievertrag besteht.