Wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Geldstrafe oder eine (Ersatz-)Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Die Strafanzeige ist regelmäßig an einen Strafantrag des Beförderungsunternehmens gebunden, von dem in bestimmten Fällen Gebrauch gemacht werden kann.