Moderne Messeinrichtungen sind erst einmal für 8 Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann durch ein Stichprobenverfahren verlängert werden.
zum BeitragFAQ Kategorie: Häufige Fragen zum Thema Messeinrichtung
Was passiert mit meinem alten Zähler?
Ihr alter Zähler wird fachgerecht ausgebaut und entsorgt.
zum BeitragZeigen moderne Messeinrichtungen den Verbrauch meiner elektrischen Geräte einzeln an?
Nein. Die modernen Messeinrichtungen und das intelligente Messsystem zeigen nur den gesamten Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte an.
zum BeitragKann ich auf Wunsch statt einer modernen Messeinrichtung ein intelligentes Messsystem bekommen?
Grundsätzlich kann auf Wunsch Ihre moderne Messeinrichtung (mME) zu einem intelligenten Messsystem (iMSys) aufgerüstet werden. Für intelligente Messsysteme gelten die […]
zum BeitragKann ich als Endkunde den Einbau der modernen bzw. intelligenten Messeinrichtung ablehnen?
Weder als Anschlussnutzer noch als Anschlussnehmer können Sie dem Einbau widersprechen. Der Einbau ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz vorgeschrieben.
zum BeitragWas ist mit dem Datenschutz und der Datensicherheit?
Der Gesetzgeber hat hohe Anforderungen an die Sicherheit gestellt, deren Einhaltung über Zertifizierungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der […]
zum BeitragWer erhält meine Messdaten?
Es ist gesetzlich festgelegt, welchen Beteiligten zu welchem Zweck Daten übermittelt werden dürfen. Das ist in erster Linie der Messstellenbetreiber, der […]
zum BeitragKönnen intelligente Messsysteme im bisherigen Zählerschrank bzw. am bisherigen Zählerplatz verbaut werden?
Evtl. können hier bei älteren Anlagen Probleme mit dem Platzbedarf entstehen. Sofern mit dem Zählertausch verbundene Umbauten am Zählerschrank oder […]
zum BeitragKönnen moderne Messeinrichtungen im bisherigen Zählerschrank bzw. am bisherigen Zählerplatz verbaut werden?
Moderne Messeinrichtungen können in der Regel in dem vorhandenen Zählerplatz verbaut werden.
zum BeitragWie läuft der Austausch Ihrer Messeinrichtung (Zähler)?
Für den Austausch Ihrer Messeinrichtung müssen wir einen fest bestimmten Ablauf einhalten. (§ 37 MsbG) Mindestens drei Monate vor dem […]
zum BeitragWie sieht die gesetzliche Grundlage aus?
Durch das in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) als zentrales Gesetz für den Messstellenbetrieb […]
zum BeitragIntelligente Messeinrichtung – Einbau und Betrieb
Fallen Sie in die Pflichteinbau-Kategorie (z. B. über 6.000 kWh Jahresverbrauch), müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Dazu können noch […]
zum BeitragIn dem Haus, in dem ich wohne, befinden sich mehrere Parteien. Sind meine Zählerdaten der modernen Messeinrichtung für die Nachbarn einsehbar?
Nur Ihr aktueller Zählerstand ist bei der modernen Messeinrichtung für Dritte einsehbar. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und […]
zum BeitragWer bekommt eine moderne Messeinrichtung, wer ein intelligentes Messsystem?
Die moderne Messeinrichtung ohne Kommunikationseinheit wird in jedem Haushalt oder Gewerbe der neu definierte Mindeststandard (bis 6000 kWh pro Jahr). […]
zum BeitragWo liegt der Unterschied zwischen einer modernen Messeinrichtung und einem intelligenten Messsystem?
Die moderne Messeinrichtung ist ein Basiszähler (ohne Kommunikation), welcher nach Eingabe einer PIN, dem Kunden verschiedene Werte anzeigt wie z.B. […]
zum BeitragWarum werden neue Messeinrichtungen (Stromzähler) eingeführt?
Bisher wurden digitale Stromzähler (Smart Meter) überwiegend in Neubauten und bei Betreibern von bestimmten Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG) eingebaut. Durch neue Gesetzesbestimmungen […]
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