In der Regel sind Strom- und Gas in Ihrer neuen Wohnung bereits verfügbar. Wir beraten Sie gerne zu günstigen Tarifen. Oder Sie nutzen unseren Tarifrechner:
Sollten Sie keinen Strom- oder Erdgasliefervertrag für die neue Wohnung abgeschlossen haben, werden Sie automatisch in unserem Grundversorgungstarif beliefert.

Umzug melden
Melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vorab
- in der Stadtwerke Brühl-App
- im Kundenportal
- per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-bruehl.de
Um Ihre Umzugsmeldung reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:
14 Tage vor Ihrem Umzug
- Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Name des Vertragspartners
- Geburtsdatum des Vertragspartners
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählernummern, die an bzw. abgemeldet werden sollen
- Die Daten der jeweiligen Marktlokations-ID (MaLo-ID), die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden, bzw. bei Ihrem neuen Vermieter oder beim Netzbetreiber erfragen können.
Am Tag des Umzugs
- Ihre Zählerstände der an- bzw. abzumeldenden Zähler
Wichtiger Hinweis: Neue Regelung ab 6. Juni 2025
Keine rückwirkende An- und Anmeldung von Strom- und Gas mehr möglich
Ab dem 6. Juni gilt die rechtliche Vorgabe der Bundesnetzagentur (nach Beschluss der BNetzA vom 21.03.2024), dass Energieverträge (Strom- und Gas) immer im Voraus an- bzw. abgemeldet werden müssen.
Informieren Sie uns daher ab dem 6. Juni über Ihren anstehenden Umzug 14 Tage im Voraus.
Bitte beachten: Zu Beginn der deutschlandweiten Systemumstellung kann es in der Bearbeitung noch zu Verzögerungen bei Ihrer An- und Abmeldung kommen. Dies wird aber zu keinem Nachteil für Sie führen.
Häufige Fragen zum Thema Ein- und Auszug melden
Umzug melden (7)
Für einen reibungslosen Umzug benötigen Sie folgende Angaben:
- Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Name und Geburtsdatum des Vertragspartners
- Datum des Ein- oder Auszugs
- Zählernummer
- Die Daten der jeweiligen Marktlokations-ID (MaLo-ID), die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden, bzw. bei Ihrem neuen Vermieter oder beim Netzbetreiber erfragen können.
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID ) ist ein einheitlicher digitaler Standard. Sie besteht aus elf Ziffern und wird vom Netzbetreiber vergeben.
Sie vereinfacht die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Die MaLo-ID kennzeichnet jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig.
Die MaLo-ID ihrer alten Wohnung zieht nicht mit um.
Die MaLo-ID ist für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Umzug oder für den Lieferantenwechsel relevant. Durch Sie kann ein technischer Anbieterwechsel kurzfristig umgesetzt werden.
Nein. Ab 6. Juni 2025 gilt die rechtliche Vorgabe, dass Energieverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen.
Informieren Sie uns 14 Tage vor Ihrem Umzug, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung. Die MaLo-ID der neuen Wohnung können Sie vom Vermieter, Vormietern oder direkt vom zuständigen Netzbetreiber erfahren.
Bei einem Umzug nehmen Sie Ihren Vertrag bei uns mit.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Vertrag an der neuen Lieferstelle nicht fortgeführt werden kann.
In diesen Fällen kann der Vertrag vorzeitig beendet werden:
- einem Umzug außerhalb unseres Netzgebietes
- wenn zum Beispiel beim Einzug in eine Wohngemeinschaft oder zum Lebenspartner an der Lieferstelle bereits ein Energievertrag besteht.
Auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen, sind Sie bis zur Beendigung des Vertrages für die Kosten verantwortlich.
Teilen Sie uns Umzüge daher bitte immer so früh wie möglich mit. Ab 6. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht zulässig sind.
Wenn Sie es versäumt haben Ihren Einzug rechtzeitig zu melden, wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter bzw. Eigentümer in Rechnung gestellt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich daher rechtzeitig anmelden